Die Stadt Hörstel plant die Vergabe der Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume der St.-Ludgerus-Sporthalle in Hörstel, Ibbenbürener Str. 17. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt gem. Teil 3 HOAI 2021 inkl. Rückbauplanung und Barrierefreikonzept gem. AHO Heft 40.
Die Sanierung der Sporthalle umfasst die grundlegende Änderung der Heizungsanlage und des gesamten Heizungskonzeptes. Des Weiteren muss die komplette Hülle des Gebäudes gedämmt werden. Die erfolgt teilweise als Vorhangfassade, teilweise als WDVS. Die Sporthalle ist brandschutztechnisch als Versammlungsstätte umzubauen.
St. Ludgerus Sporthalle in der Stadt Hörstel
Die angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als vorläufige Bezugssumme.
Die eingereichten Konzepte werden anhand der Darstellungen in Bezug auf die sich daraus ergebende zu erwartende Leistungserbringung vergleichend durch die Auftraggeberin gewertet hinsichtlich: - Bearbeitungsorganisation (vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf; Erläuterung der Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Erläuterung bieterinterner Methoden zur Termin-/Kostenplanung, -koordination und -kontrolle)- Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen- Aussage zur örtlichen Präsenz während der Ausführungsphase
Ausführungsbeginn umgehend nach Auftragsvergabe
Mit der Planung soll eine Primärenergieeinsparung von 50 % erzielt werden.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Die Stadt Hörstel beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist
Stadt HörstelKalixtusstr. 6 48477 Hörstel
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Mindestjahresumsatz in Höhe von 200.000 EUR netto pro Jahr für die Jahre 2023, 2024, 2025. Es genügt dabei, wenn dieser Mindestjahresumsatz entweder im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder alternativ zumindest im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erreicht wird.
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens:1,5 Mio. EUR für Personenschäden1,5 Mio. EUR für Sach- und VermögensschädenDie genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Planerische Leistungen im Bereich Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI: Nachzuweisen sind mind. 2 Referenzen aus den vergangenen 10 Jahren, Als Referenz zählen Planungserfahrungen mit der energetischen Sanierung und/oder Umbaumaßnahmen von Gebäuden ähnlicher Art (mind. Honorarzone 3 gem. Objektliste Gebäude Anlage 10 HOAI). Die Bausumme KG400 der Referenzmaßnahmen muss mind. 1.000.000 EUR netto betragen und angegeben werden. Die Referenzen müssen separat als Exposé mit Fotos und Beschreibungen beigelegt werden.
Der Auftragnehmer kann unter Rechnungsstellung Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Stand seiner Leistungen in angemessenen Zeitabständen verlangen. Die Nebenkosten werden jeweils anteilig mit und entsprechend den Abschlagszahlungen ohne Abzug gezahlt. Die Mehrwertsteuer wird zusammen mit den Abschlagszahlungen gezahlt.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW