Die Stadt Hörstel plant die Vergabe der Fachplanerleistungen nach § 52 HOAI 2021 für Tragwerksplanung im Rahmen der energetischen Sanierung der St.-Ludgerus-Sporthalle in Hörstel, Ibbenbürener Str. 17.
Die Sanierung der Sporthalle umfasst die grundlegende Änderung der Heizungsanlage und des gesamten Heizungskonzeptes. Des Weiteren muss die komplette Hülle des Gebäudes gedämmt werden. Die erfolgt teilweise als Vorhangfassade, teilweise als WDVS. Die Sporthalle ist brandschutztechnisch als Versammlungsstätte umzubauen.
St. Ludgerus Sporthalle in der Stadt Hörstel
Die angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als vorläufige Bezugssumme.
Ausführungsbeginn umgehend nach Auftragsvergabe
Mit der Planung soll eine Primärenergieeinsparung von 50 % erzielt werden.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Die Stadt Hörstel beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist
Stadt HörstelKalixtusstr. 6 48477 Hörstel
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EUR netto pro Jahr für die Jahre 2023, 2024, 2025. Es genügt dabei, wenn dieser Mindestjahresumsatz entweder im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder alternativ zumindest im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erreicht wird.
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens:1,5 Mio. EUR für Personenschäden1,5 Mio. EUR für Sach- und VermögensschädenDie genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer kann unter Rechnungsstellung Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Stand seiner Leistungen in angemessenen Zeitabständen verlangen. Die Nebenkosten werden jeweils anteilig mit und entsprechend den Abschlagszahlungen ohne Abzug gezahlt. Die Mehrwertsteuer wird zusammen mit den Abschlagszahlungen gezahlt.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW