Baugebiet Koppelfeld III, Endausbau der Baustraßen; Kanal- und Straßenbau
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gewerbe, Industrie und Wohnbauförderungsgesellschaft mbH (GIWO) der Stadt Horstmar
Kirchplatz 1-3
48612
Horstmar
Deutschland
055660024024-31001-07
Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt
+49 2551691290
+49 25516991290
vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LNPB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LNPB/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Baugebiet Koppelfeld III, Endausbau der Baustraßen; Kanal- und Straßenbau

Im Baugebiet Koppelfeld III im OT Horstmar ist der Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen auszuführen. Bei dem Endausbau des Baugebietes handelt es sich um einen Ausbau von ca. 4.600 m² in Pflasterbauweise auf vorhandener Baustraßensubstanz.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Baugebiet Koppelfeld III
Ahornweg, Kastanienweg, Ulmenweg
48612
Horstmar

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.11.2026
31.05.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Referenzen: Zeitraum letzten 5 Jahre, Vergleichbare Leistung Straßenbauarbeiten; Eintragung in das Straßenbauerhandwerk jeweils nachgewiesen durch Eigenerklärung auf gesonderte Anforderung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Zahlung nach § 16 VOB/A

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung
Eine Sicherheit ist für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Eine Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.09.2026 10:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.10.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.09.2026 10:30 Uhr

48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692

Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Gewerbe, Industrie und Wohnbauförderungsgesellschaft mbH (GIWO) der Stadt Horstmar beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist

Gewerbe, Industrie und Wohnbauförderungsgesellschaft mbH (GIWO) der Stadt Horstmar
Kirchplatz 1-3
48612 Horstmar
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Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- keine

Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen:
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Preisermittlung bei der Kalkulation über die Endsumme
- Eigenerklärung über Referenzen vergleichbarer Maßnahmen aus den letzten 5 Jahren von vergleichbaren Straßenbaumaßnahmen;
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Straßenbauerhandwerk (Handwerksrolle bzw. entsprechende Eintragung)
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
+49 2551691021
kommunalaufsicht@kreis-steinfurt.de
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