Ausgeschrieben werden die Ingenieurleistungen (Architektenleistungen (Gebäudeplanung LPH 4-8), TGA-Planung (LPH 1-9) inkl. der Abwasser, Wasser & Gasanlagen, Wärmeversorgung, raumlufttechnische Anlagen, elektrische Anlagen sowie der kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen, Tragwerksplanung (LPH 1-9), Wärmeschutzberechnung, Schallschutzberechnung, Sicherheits- & Gesundheitskoordination sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes) zur energetische Sanierung der Sporthalle an der Astrid-Lindgren-Grundschule Horstmar, Schulstr. 3 in 48612 Horstmar.
Die Leistungen werden an einen Generalplaner vergeben. Das Projekt umfasst eine tiefgreifende energetische und funktionale Sanierung der Bausubstanz. Es wird ein neuer Heizungsraum angebaut, worin eine neue Erdwärmepumpe sowie eine neue Lüftungsanlage untergebracht sein wird. Weiterhin wird die Fassade saniert, die Fenster und Türen getauscht, ein neuer Hallenboden verlegt und die Prallwände neu verkleidet. Das Dach wird nachgedämmt und mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. Ebenfalls wird die Dachentwässerung erneuert. Die komplette Elektroinstallation sowie die Sanitäranlagen werden erneuert. Die Räume erhalten einen neuen Boden und Türen und die Umkleiden werden neu gefliest.
Turnhalle Astrid-Lindgren-Grundschule Horstmar
Das im Vergleich aller Angebote niedrigste Honorar (d) erhält 50 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Honorare (e) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 50 Punkten mit dem Verhältnis des niedrigsten Honorars (d) zu dem jeweils zu bewertenden Honorar (f) nach folgender Formel berechnet: e = 50 x (d/f).
Erfahrung des Projektleiters im Bereich Objektplanung in Berufsjahren Je Berufsjahr wird 1,25 Punkte erzielt. Es können maximal 12,5 Punkte (10 Jahre) erzielt werden.
Erfahrung des Projektleiters im Bereich Umbau und/oder Erweiterung einer Turnhalle - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, LP 5-8 - mindestens Honorarzone II- Fertigstellung oder Ende LP 8 ab 01.01.2020- KG 300 & 400 min. 1 Mio. EUR netto
Je Referenz werden 81/3 Punkte erzielt. Wird keine Referenz nachgewiesen, werden 0 Punkte erzielt. Es werden maximal 25 Punkte (3 Referenzen) gewertet.1 Referenz = 81/3 Punkte2 Referenzen = 16 2/3 Punkte3 Referenzen = 25 Punkte
Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024 und 2025 (Vollzeitmitarbeiter (25-40 Stunden pro Woche) zählen als 1 Mitarbeiter, Teilzeitmitarbeiter (5-25 Stunden pro Woche) zählen als 0,5 Mitarbeiter) Qualifizierte Mitarbeiter:bis 5 Mitarbeiter: 0 Punkte 5-10 Mitarbeiter: 7 Punkte >10 Mitarbeiter: 12,5 Punkte
Die Baumaßnahme ist eine energetische Sanierung. Entsprechend muss auch die Planung dies berücksichtigen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Die Stadt Horstmar beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist die
Stadt HorstmarKirchplatz 1-348612 Horstmar
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Der Projektleiter für die Gebäudeplanung muss ein vorlageberechtigter Architekt bei der Architektenkammer NRW sein
Der TGA-Planer muss ein Ingenieur der jeweiligen Fachrichtung (TGA, Elektrotechnik, etc.) sein
Der Tragwerksplaner sowie der Planer für die Wärme- & Schallschutzberechnung muss ein qualifizierter, in der Ingenieurkammer eingetragener Ingenieur sein
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator muss eine bautechnische Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Meister oder Techniker haben sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Planung oder Ausführung und eine Weiterbildung in Arbeitsschutz und Koordination mit Zertifikat über diese Kenntnisse (RAB 30, Anlage B/C)
Der Planer des Brandschutzkonzeptes muss die Qualifikation als Brandschutzfachingenieur oder Brandschutzfachtechniker (mit Nachweis) besitzen
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Höhe 3.000.000,00 EUR bei Personenschäden und 2.000.000,00 EUR bei Sach- und sonstigen Schäden
Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt nach Leistungsphasen
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW