Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV Fahrradleasing ...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2025
18.08.2025 12:00 Uhr
18.08.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Coesfeld
DE124470663
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653
Coesfeld
Deutschland
DEA35
Zentrale Vergabestelle
zentrale-vergabestelle@kreis-coesfeld.de
+49 2541181405
+49 2541181499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34430000-0
34422000-7
34431000-7
34432000-4
37400000-2
66000000-0
50100000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte, nachfolgend zusammen: "Mitarbeitende") zu verwirklichen.

Der Auftraggeber möchte seinen Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades, für die Mitarbeitenden wirtschaftlich vorteilhaft sein muss.

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den jeweiligen Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Fahrrad-Angebot muss den Vorgaben des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (nachfolgend: TV-Fahrradleasing) sowie dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) entsprechen.

Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).

Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01. März 2026 und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre (Höchstlaufzeit).

Der Auftraggeber hat unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender Altersteilzeit und Kündigungen derzeit rund 1.000 berechtigte Mitarbeitende. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Auftraggeber davon aus, dass in den ersten beiden Vertragsjahren 5 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in Anspruch nehmen wird (= 50 Einzelleasingverträge) und in der verbleibenden Vertragslaufzeit 2 % pro Jahr (= 20 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in dem verbleibenden Vertragszeitraum begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein neues Fahrrad least.

Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 140 Einzel-Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200 Einzel-Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
29.02.2028

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre (Höchstlaufzeit).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Coesfeld
Deutschland
DEA35

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten, Versicherungssteuern sowie Provisionen, die an die Fachhändler zu zahlen sind, Servicegebühren, Skonti oder sonstige Zahlungen an Fachhändler etc. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 20 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe dient der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren.
2. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
3. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Störfallmanagement

1. Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Störfallmanagement hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Konzept zum Störfallmanagement zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 09 unter der vorgesehenen Überschrift einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten. Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.

4. Die Angaben werden zu dem Zuschlagskriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für das Zuschlagskriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

5. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Zuschlagskriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Versicherungskonzept

1. Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Versicherungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Versicherungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter der vorgesehenen Überschrift einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.

4. Die Angaben werden zu dem Zuschlagskriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für das Zuschlagskriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

5. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Zuschlagskriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungskonzept

1. Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 4: Umsetzungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 11: Umsetzungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter der vorgesehenen Überschrift einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder für die Tarifbeschäftigten und Beamten ab dem 1. März 2026, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern für die Beamten bis zum 28. Februar 2026 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung des Auftraggebers Erfolg versprechend abdeckt.

4. Die Angaben werden zu dem Zuschlagskriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für das Zuschlagskriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

5. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Zuschlagskriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Fachhändler des Auftragnehmers im Gebiet des Auftraggebers (= Vordruck 12)
e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08)
f) Anlage 05: Konzept zum Störfallmanagement (= Vordruck 09)
g) Anlage 06: Versicherungskonzept (= Vordruck 10)
h) Anlage 07: Umsetzungskonzept (= Vordruck 11)
i) Anlage 08: Datenschutzkonzept des Auftragnehmers mit erforderlichen datenschutz-rechtlichen Vertragsgrundlagen
j) Anlage 09: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06)
k) Anlage 10: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
l) Anlage 11: Soweit relevant: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07)
m) Anlage 12: Soweit relevant: Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a)
n) Anlage 13: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05)
o) Anlage 14: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a)
p) Anlage 15: Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers
q) Anlage 16: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
r) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY5L9EW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Auftraggeber. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen)
d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
e) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG)
f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (Artikel 5k VO (EU) 833/2014)
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
k) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
l) Vordruck 08 Preisblatt
m) Vordruck 09 Konzept zum Störfallmanagement
n) Vordruck 10 Versicherungskonzept
o) Vordruck 11 Umsetzungskonzept
p) Vordruck 12 Fachhändler des Auftragnehmers
q) Datenschutzkonzept
r) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrradleasing per Entgeltumwandlung) muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen haben.
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 17.07.2022 bis zum 16.07.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2.) Mindestanforderungen:
Mindestens 3 Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
(a.) Fahrradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage des TV-Fahrradleasing mit einer geschätzten Abnahmemenge von 140 Fahrrädern
(b.) Mindestens 12 abgeschlossene Leistungsmonate im Zeitraum vom 17.07.2022 bis zum 16.07.2025. Als abgeschlossen werden nur solche Leistungsmonate anerkannt, in denen Leasingfahrräder vertragsgemäß zum Abruf bereitstehen und auch abgerufen werden.
(3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung