EU-weiten Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für Dachsanierungsmaßnahmen an der Steverschule in Nottuln
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt im Rahmen von Dachsanierungs-maßnahmen an der Steverschule Generalplanungsleistungen (inbesondere Objektplanungs-, TGA-Planungs- und Tragwerksplanungsleistungen sowie weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen) zu vergeben. Die Leistungen sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" (Vergabesatellit Westfalen) unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziff. 5.1.11) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Das Honorarangebot bezieht sich auf alle sich aus der Aufgabenbeschreibung ergebenden und zu erbringenden Leistungen. Das Honorarangebot setzt sich aus dem Honorar gemäß HOAI für die zu vergebenden Grundleistungen (hierbei sind für das Angebot alle Grundleistungen ohne Abschläge in den Leistungsphasen anzubieten) sowie den Pauschalfestpreisen (inkl. Nebenkosten) für die Besonderen Leistungen zusammen. Nebenkosten für Grundleistungen werden gesondert abgefragt.
Der Bieter hat in diesem Angebotsteil das Konzept zur Umsetzung der Planung anhand verschiedener Punkte zu beschreiben.
Eine Präsentation des Angebots erfolgt durch die Erläuterung verschiedener wertungsrelevanter Punkte im Verhandlungsgespräch.
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet denTeilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. 2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" (Vergabesatellit Westfalen) unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer 5.1.11). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen. 3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" (Vergabesatellit Westfalen) an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 11.07.2025 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist. 4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang (vgl. Ziffer 5.1.12) einzureichen. 5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise zum Nachweis der Mindestbedingungen (vgl. Ziffern 3.1 und 3.2) nicht vollständig vorlegen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Bieterkommunikation der Vergabeplattform
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, bzw. von Bietern fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände. (Mindestbedingung Nr. 1)
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsschutz muss bereits bei Einreichung des Teil-nahmeantrags vorliegen. (Mindestbedingung Nr.2)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss hierbei 1,5 Mio. EUR in jedem der Geschäftsjahre 2022 bis 2024 betragen haben.(Mindestbedingung Nr.3)
Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) jeweils durchschnittlich mindestens vier Architekten/Bauingenieure fest beim Bewerber angestellt waren.(Mindestbedingung Nr.4)
Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Objektplanungsleistungen (Gebäude) für die Sanierung eines Gebäudes mit Bauwerkskosten (KG 300 und 400) von mind. 2 Mio. EUR (brutto) für einen öffentlichen Auftraggeber. Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 - 8 der HOAI (Objektplanung) umfassen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2020 - 2024 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme) oder sich mindestens aktuell im Bau befinden (LPH 8). Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).(Mindestbedingung Nr.5)
Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Sanierung eines Schul- oder Verwaltungsgebäudes mit Baukosten der KG 400 mit mind. 0,5 Mio. EUR (brutto). Die beauftragten Leistungen müssen mindestens die LPH 2 - 8 (ggf. ohne LPH 4) der HOAI (§ 55) für die Anlagengruppen 3, 4 und 5 umfassen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2020 - 2024 abgeschlossen worden sein oder sich mindestens aktuell im Bau befinden (LPH 8). Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).(Mindestbedingung Nr.6)
Es gibt 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022 bis 2024) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 3,0 Mio. EUR beträgt.(Auswahlkriterium Nr. 1)
Es gibt 1 Bonuspunkt, für eine Referenz des vorgesehenen Objektplaners über die Durchführung eines Sanierungsprojektes als koordinierender Generalplaner. Die Referenz muss eine Sanierungsmaßnahme an einem Schul- oder Verwaltungsgebäuden für einen Öffentlichen Auftraggeber.(Auswahlkriterium Nr. 2)
Es gibt 1 Bonuspunkt für eine weitere Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Objektplanungsleistungen (Gebäude) für die Sanierung eines Gebäudes mit Bauwerkskosten (KG 300 und 400) von mind. 2 Mio. EUR (brutto) für einen öffentlichen Auftraggeber. Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 - 8 der HOAI (Objektplanung) umfassen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2020 - 2024 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme) oder sich mindestens aktuell im Bau befinden (LPH 8). Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).(Auswahlkriterium Nr. 3)