Lieferung eines Fahrzeugs für den Transport von Inhaftierten in getrennten Kabinen (Sonderfahrzeug für Gefangenentransporte)
Der Auftrag zur Belieferung der Zentralen Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld mit einem Fahrzeug zum Gefangenentransport wird in einem offenen, EU-weiten Verfahren ausgeschrieben. Dieser Teil der Vergabe beinhaltet die Belieferung von einem Kraftfahrzeug zum Transport von bis zu vier Gefangenen/Personen. Der Auftrag bein-haltet die Basisfahrzeuge und den Ausbau zum GTW. Bei den im benannten Umfang zu beschaffendem Fahrzeug soll es sich ein handelsübliches Kombinationskraftfahrzeug 2 Sitzplätzen aus aktueller Produktion (kein Lagerfahrzeug) handeln.Die geforderte Nutzlast (min. 600kg) nach Ausbau zum Gefangenentransporter ist zu beachten.
Preis
70 Punkte für das günstigste Angebot; für X% Mehrkosten werden X% Punkte abgezogen.
600kg Zuladung nach Ausbau (Mindestanforderung)
30 Punkte für die höchste Zuladung, X KG weniger von der höchsten Zuladung werden x % abgezogen.
Zur Laufzeit des Vertrages:Die Lieferung der zwei Fahrzeuge hat spätestens im 3. Quartal 2026 zu erfolgen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:- das Angebotsschreiben- das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge Formular 533a und 533b bei Eignungsleihe Formular 534a und 534b EU
- Eine Kundendienstwerkstatt für das Grundfahrzeug muss im Umkreis von 25 km von der Zentralen Ausländerbehörde, Leisweg 12, 48653 Coesfeld liegen (ausschlaggebend Google Maps). Die Leistungsfähigkeit der Kundendienstwerkstatt ist durch den Auftragnehmer zu bestätigen.- Sofern der Bieter/Auftragnehmer nicht gleichzeitig Hersteller des Grundfahrzeugs und/oder Fahrzeugausbauunternehmen ist, sondern die Leistung an Unterauftragnehmer vergibt, gehen etwaige Ansprüche des Auftraggebers aus den zivilrechtlichen Bestimmungen über die Sachmängelhaftung dann auf den /die Unterauftragnehmer über, wenn der Bieter/Auftragnehmer sein Unternehmen vorzeitig aufgibt oder aufgeben muss. Entsprechende Übernahmeerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (mindestens drei Referenzen)- Nachweis Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Verringerung der Umweltverschmutzung durch geforderte Umweltstandards
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.
48653 Coesfeld
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
gemäß § 56 VgV
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis dasausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe (Formular 521 EU)Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen;
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter insbesondere, dass- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129 - 129b, 89c (i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2), 261, 263, 264, 299, 108e oder 333/334 (i.V.m. § 335a) StGB, nach Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b - 233a StGB
- andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt sind
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden.
Es wird versichert, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt/ eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Der Leistungserbringer hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit darzulegen. Zu diesem Zweck wird die Beibringung von drei Referenzen über die Auslieferung von vergleichbaren Fahrzeugen zum Gefangenentransport in der BRD in den letzten drei Jahren gefordert.
Es ist ein Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters mit der Abgabe des Angebotes beizubringen (Zertifikat).
s. Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)
gesamtschuldnerisch haftend
- Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld- Bewerbungs- und Vergabebedingungen VgV- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Mit dem Angebot einzureichen:Eine Kundendienstwerkstatt für das Grundfahrzeug muss im Umkreis von 25 km von der Zentralen Ausländerbehörde, Leisweg 12, 48653 Coesfeld liegen (ausschlaggebend Google Maps).Die Leistungsfähigkeit der Kundendienstwerkstatt ist durch den Auftragnehmer zu bestätigen.
Sofern der Bieter nicht gleichzeitig Hersteller des Grundfahrzeugs und/oder Fahrzeugausbauunternehmen ist, sondern die Leistung an Unterauftragnehmer vergibt, gehen etwaige Ansprüche des Auftraggebers aus den zivilrechtlichen Bestimmungen über die Sachmängelhaftung dann auf den/die Unterauftragnehmer über, wenn der Bieter/Auftragnehmer sein Unternehmen vorzeitig aufgibt oder aufgeben muss. Entsprechende Übernahmeerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Für Fahrgestell betragen Garantie & Gewährleistung mind. 60 Monate oder 200.000km, für den Ausbau mind. 24 Monate