Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern
Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet zur Peter-Pan-Schule in 48249 Dülmen, Ludwig-Wiesmann-Str. 22 und zurück.Der Schulbeginn ist um 07:50 Uhr. Die Ankunftszeit an der Schule ist zwischen 7:45 Uhr und 7:50 Uhr. Die Abholzeiten richten sich nach dem jeweiligen Unterrichtsende.
Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet zur Steverschule in 48301 Nottuln, Niederstockumer Weg 15 und zurück.Der Schulbeginn ist um 07:55 Uhr. Die Ankunftszeit an der Schule ist zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr. Die Abholzeiten richten sich nach dem jeweiligen Unterrichtsende.
Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet zur Pestalozzischule Standort Coesfeld Grimpingstraße 88, 48653 Coesfeld und zurück. Der Schulbeginn ist um 07:55 Uhr. Die Ankunftszeit an der Schule ist zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr. Die Abholzeiten richten sich nach dem jeweiligen Unterrichtsende.
Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet zur Pestalozzischule Standort Dülmen, An der Kreuzkirche 5, 48249 Dülmen und zurück. Der Schulbeginn ist um 07:55 Uhr. Die Ankunftszeit an der Schule ist zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr. Die Abholzeiten richten sich nach dem jeweiligen Unterrichtsende.
Die voraussichtlichen Abholzeiten sind bei den jeweiligen Linien aufgeführt. Sichere Angaben können jedoch erst kurz vor Ferienende nach Erstellung der Unterrichtspläne erfolgen.
Der Unternehmer muss im Besitz einer gültigen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz sein. Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Peter-Pan-Schule
Steverschule
Pestalozzischule Standort Coesfeld
Pestalozzischule Standort Dülmen
Preis
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Straße 7KH II, Raum 22248653 Coesfeld
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
gemäß § 56 VgV
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis dasausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe (Formular 521 EU)Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen;
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter insbesondere, dass- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129 - 129b, 89c (i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2), 261, 263, 264, 299, 108e oder 333/334 (i.V.m. § 335a) StGB, nach Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b - 233a StGB
- andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt sind
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden.
gültige Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz
Es wird versichert, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt/ eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Mit dem Angebot einzureichen ist die Erklärung über die Ausschlussgründe. Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hierin insbesondere:
- Die Erklärung darüber, dass er nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt/ eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
- Sowie eine Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
s. Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)
gesamtschuldnerisch haftend
- Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)- besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen - Bewerbungs- und Vergabebedingungen VgV - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG- besondere Vertragsbedingungen Schülerspezialverkehr 2026/2027
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Herbern zur Peter-Pan-Schule und zur Pestalozzischule und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Herbern von der Pestalozzischule.
Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberg zur Pestalozzischule und von 6 bzw. 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Pestalozzischule nach Ascheberg, Senden (Ottmarsbocholt) und Lüdinghausen (Elvert).
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg (und Ortsteil Davensberg) und Senden (Ottmarsbocholt) zur Peter-Pan-Schule und zurück von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule nach Ascheberg (und Ortsteil Davensberg) und Senden (Ottmarsbocholt).
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg, Ascheberg-Hambrok, Lüdinghausen und Dülmen (Dernekamp) zur Peter-Pan-Schule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Ascheberg, Ascheberg Hambrok, Lüdinghausen und Dülmen (Dernekamp)
Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Billerbeck und Billerbeck-Osthellermark zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Billerbeck und Billerbeck-Osthellermark.
Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Billerbeck, Billerbeck-Temming, Dülmen-Rorup und Dülmen zur Peter-Pan-Schule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Peter-Pan-Schule nach Billerbeck, Billerbeck-Temming, Dülmen-Rorup, Dülmen und Coesfeld-Lette.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Havixbeck zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Havixbeck.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl-Osterwick und Coesfeld über die Pestalozzischule Coesfeld zur Peter-Pan-Schule Dülmen und von 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule Dülmen über die Pestalozzischule zurück nach Coesfeld und Rosendahl-Osterwick.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl- Holtwick und -Höven zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Coesfeld-Stevede, Rosendahl- Holtwick und Höven.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld-Lette und -Stevede und Dülmen-Merfeld zur Peter-Pan-Schule und von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Rosendahl-Holtwick, Coesfeld-Stevede und Dülmen-Merfeld.
Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nordkirchen und Südkirchen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und von 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule nach Nordkirchen, -Südkirchen und Ascheberg-Herbern.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nordkirchen (Capelle, Südkirchen und Altendorf) zur Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule und von 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule nach Nordkirchen, Capelle, Südkirchen und Altendorf.
Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen, -Kökelsum und Dülmen-Hausdülmen zur Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Pestalozzischule zurück nach Olfen und -Kökelsum.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen- Hausdülmen und Olfen zur Peter-Pan-Schule und von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Olfen und Dülmen-Hausdülmen.
Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nottuln und Nottuln-Darup zur Peter-Pan-Schule und von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nottuln und Nottuln-Darup.
Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nottuln und Nottuln-Stevern zur Peter-Pan-Schule und von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nottuln und Nottuln-Stevern.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen-Buldern, Nottuln und - Appelhülsen zur Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Senden, -Bösensell, Dülmen-Buldern und -Merfeld.
Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und -Bösensell zur Peter-Pan-Schule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Senden und Dülmen-Buldern.
Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und Dülmen-Hiddingsel zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Senden und Dülmen-Hiddingsel.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Dülmen, - Dernekamp zur Peter-Pan-Schule und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Dülmen, -Dernekamp und Lüdinghausen.
Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen, -Seppenrade, Dülmen, und -Dernekamp zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Lüdinghausen, -Seppenrade, Dülmen, und -Dernekamp
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen zur Peter-Pan-Schule und zurück.
Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden, -Gettrup, -Ottmarsbocholt und Lüdinghausen-Elvert zur Pestalozzischule Dülmen und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nottuln, Senden und -Gettrup.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Senden und Bösensell zur Pestalozzischule Dülmen zurück.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen, -Seppenrade und -Ondrup zur Pestalozzischule und von 7 bzw. 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Pestalozzischule zurück nach Lüdinghausen, -Seppenrade und -Ondrup sowie Nordkirchen und -Altendorf.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen zur Pestalozzischule Dülmen und von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Lüdinghausen und Seppenrade.
Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule Dülmen zurück nach Olfen
Beförderung von 1 förderschulbedürftigen Schülerin bzw. Schüler aus dem Bereich Nottuln zur Pestalozzischule Coesfeld und zurück nach Nottuln.
Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Senden zur Pestalozzischule in Coesfeld zurück nach Lüdinghausen und Senden.
Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberb (Herbern) zur Steverschule Nottuln zurück nach Ascheberg, Herbern und Senden.
Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberg (Herbern und Im Mersch) zur Steverschule Nottuln und von 3 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Ascheberg (Herbern und im Mersch).
Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nottuln, Senden, -Ottmarsbocholt und Ascheberg (Im Mersch) zur Steverschule in Nottuln und zurück nach Ascheberg-Im Mersch, Senden, -Ottmarsbocholt und Nottuln.
Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg-Herben und Nordkirchen-Südkirchen zur Steverschule Nottuln und zurück nach Ascheberg-Herbern, Nordkirchen-Südkirchen und -Capelle.
Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Nordkirchen-Capelle und Lüdinghausen zur Steverschule Nottuln und von 2 bzw. 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nordkirchen-Capelle, Lüdinghausen und Dülmen.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen und Olfen zur Steverschule Nottuln und von 5 bzw. 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Olfen und Dülmen.
Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen-Kökelsum und Dülmen, -Hausdülmen zur Steverschule Nottuln und von 5 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Olfen-Kökelsum, Dülmen und Hausdülmen.
Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen und Dülmen zur Steverschule Nottuln und von 2 bzw. 3 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Dülmen und Olfen.
Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen-Eversum, Dülmen und -Buldern zur Steverschule Nottuln und von 5 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Dülmen und -Buldern.
Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Billerbeck und Coesfeld zur Steverschule Nottuln und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Rosendahl-Horst und -Höven, Billerbeck und Coesfeld.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl-Horst und Coesfeld zur Steverschule Nottuln und von 6 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld, Billerbeck und Rosendahl-Horst.
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl-Höven, -Osterwick und -Darfeld sowie Billerbeck zur Steverschule Nottuln und von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld und Rosendahl-Höven, -Horst und -Osterwick.
Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld und -Lette zur Steverschule Nottuln und von 4, 6 bzw. 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld und -Lette.
Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Havixbeck-Masbeck, Nottuln-Appelhülsen und -Darup zur Steverschule Nottuln und von 3 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Rosendahl-Darfeld, Havixbeck-Masbeck, Nottuln-Appelhülsen und -Darup.
Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und Senden-Dorfbauerschaft zur Steverschule Nottuln und von 3 bzw. 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Senden und Senden-Otmarsbocholt.
Beförderung von 3 bzw. 2 bzw. 1 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule Nottuln zurück nach Nottuln-Appelhülsen, Senden und Senden-Dorfbauerschaft.
Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule Nottuln zurück nach Lüdinghausen-Tetekum und Olfen-Eversum.