Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Näheres ist unter Ziffer 5.1 beschrieben.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben, welches im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen bestehen:
- Lieferung, Einrichtung und Wartung der zur Abwicklung der Hybridpost erforderlichen Postausgangssoftware (inkl. Software-Updates und Software-Support (als Fernwartung));- Druck, Falzen und Kuvertierung der elektronisch übermittelten Briefsendungen (bis 1.000 g; inkl. Einschreiben und PZA/ePZA);- Beförderung und Zustellung der Briefsendung (inkl. Einschreiben und PZA/ePZA) im gesamten Bundesgebiet und z. T. im Ausland.
Die Vereinbarung verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.06.2029), wenn sie nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 30.06.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Vereinbarung verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.06.2030), wenn sie nicht von einem der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 30.06.2028 gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Optional: Durchführung von online-Schulungen für die Mitarbeiter des Auftraggebers zur Einweisung in die Postausgangssoftware.Optional: Software-Support vor Ort beim Auftraggeber.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronischeVergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" (Vergabesatellit Westfalen). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrenssind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgteigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform als pdf) über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände .
Referenzen (als Eigenerklärung) über die Abwicklung von Hybridpost (mindestens 30.000 Briefe pro Jahr und Kunde) für mindestens zwei öffentliche Verwaltungen. Die Leistung muss jeweils die Softwaregestellung, den Druck, die Kuvertierung und die Zustellung der Briefsendungen umfasst haben. Die Referenzen sind jeweils für min-destens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung des jeweiligen Auftraggebers mit Angabe der jeweiligen Leistung (inkl. Anzahl der Briefsendungen pro Jahr) und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen. In mindestens einer der vorgenannten Referenzen muss die Hybridpost auch Postzustellungsaufträge umfasst haben.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2025 ggf. als Schätzwert).
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.