Zuschlagskriterium Preis (quantitative Bewertung)
Das kostengünstigste Angebot (niedrigster Angebotspreis) erhält 3 Punkte (maximal erreichbare Punktzahl).
Alle weiteren (teureren) Angebotspreise (P) werden mit dem kostengünstigsten Angebotspreis (PG) ins Verhältnis gesetzt und erhalten insofern jeweils anteilige Punkte an der maximal erreichbaren Punktzahl (3 Punkte), indem die nachstehende Formel angewendet wird:
Angebotspunkte = (PG / P) * 3 Punkte
Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma. Das kaufmännische Runden findet Anwendung.
Zuschlagskriterium Qualität (qualitative Bewertung):
Mit 0 Punkten wird ein Angebotskonzept bewertet, das nicht den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht,
d.h. wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung / des Mindestinhalts sind nicht erfüllt oder die Anforderungen werden ohne konzeptionelle Detaillierung lediglich wiederholt.
Mit einem Punkt wird ein Angebotskonzept bewertet, das gerade den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht,
d.h. das Konzept weist geringe, tolerierbare Einschränkungen auf, entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung / dem Mindestinhalt jedoch weitestgehend.
Mit 2 Punkten wird ein Angebotskonzept bewertet, das die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung übertrifft,
d.h. das Konzept entspricht ohne Einschränkungen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung / dem Mindestinhalt, insbesondere die Darstellung des Konzepts erscheint inhaltlich schlüssig und zielführend.
Mit 3 Punkten wird ein Angebotskonzept bewertet, das für die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist, d.h. innerhalb der vorgegebenen Leistungsbeschreibung / des Mindestinhalts werden zusätzlich z.B. kreative Ideen hervorgebracht, die in besonderem Maße zur Erreichung der beabsichtigten Zielsetzung beitragen.
Gesamtwertung:
Die im Rahmen der quantitativen Bewertung (Ziff. 2) und qualitativen Bewertung (Ziff. 3) vergebenen Punkte werden addiert und ergeben die erreichte Gesamtpunktzahl (insgesamt max. 3 Punkte). Unter denjenigen Angeboten, die die Mindestanforderungen an die Leistungserbringung i.S.d. ersten Teils erfüllen und insofern nicht bereits im Vorfeld nach den Maßgaben der UVgO von der Wertung ausgeschlossen wurden, erhält das insgesamt wirtschaftlichste Angebot (mit der höchsten Gesamtpunktzahl) den Zuschlag.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) "Teil II_Wertungshinweise und Wertungsmatrix".