Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF 20 nach nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, DIN 14502-2, DIN 14502-3, DIN 14530, TR BOS, StVZO BRD, VDE-/-DIN-Normen über elektrische Anlagen, GUV-V D 29 u. GUV-V C 53
Die Gemeinde Nottuln beschafft für ihre Feuerwehr - Löschzug Nottuln ein neues Hilfeleistungs-Löschfahrzeug 20.Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 11, DIN 14530, DIN 14090, TR BOS, StVZO BRD, VDE-/-DIN-Normen über elektrische Anlagen, GUV-V D 29 u. GUV-V C 53 ist besonders auf eine Sichere Fahrdynamik, Wendigkeit undManövrierfähigkeit zu achten.Das Fahrzeug ist in einer möglichst straßenfähigen Ausführung Kat 1 gemäß EN 1846 anzubieten.
Preis
Ausführungsfristen:
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Die feuerwehrtechnische Beladung ist vom Auftragnehmer des Loses 2 an den Auftragnehmer des Loses 1 auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.09.2028 bis spätestens 31.12.2028 zu liefern. Der genaue Liefertermin ist zwischen den Auftragnehmern der Lose 1 und 2 abzustimmen. Die Lieferung erfolgt als Gesamtlieferung. Teillieferungen sind nicht zulässig.
Das komplette Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) (inkl. verlasteter Beladung) ist vom Auftragnehmer des Loses 1 spätestens bis zum 01.04.2029 an den Auftraggeber zu übergeben. Der Liefertermin ist im Angebotsvordruck verbindlich anzugeben und wird Vertragsbestandteil.
Einhaltung der aktuellen EU-Abgasnormen
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.
Kreis Coesfeld
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagengem. § 56 VgV nachzufordern.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis dasausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe (Formular 521 EU)Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen;
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter insbesondere, dass- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129 - 129b, 89c (i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2), 261, 263, 264, 299, 108e oder 333/334 (i.V.m. § 335a) StGB, nach Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b - 233a StGB
- andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt sind
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden.
Es wird versichert, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt/ eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Es wird versichert, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vertragsstrafe:Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:- bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Vertragsbedingungen der Gemeinde Nottuln (besondere Vertragsbedingungen FB 634)- besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen- Bewerbungs- und Vergabebedingungen VgV- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Bei der Abgabe eines Angebots zu Los 1 sind folgende Unterlagen als Anlage beizufügen:
- ausführliches technisches Datenblatt zum angebotenen Motor (s. Los 1, Pos. 1.60)- technische Beschreibung mit Angabe des Mehrgewichtes des Mehrgewichts des Getriebes (s. Los 1 Pos. 1.70)- detaillierte Fahrzeugbeschreibung (s. Los 1, Pos. 1.131)