Betriebsärztliche Betreuung für die Kreisverwaltung Coesfeld
Leistungsgegenstand ist die betriebsärztliche Betreuung ab dem 01.01.2027 für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld.Die Leistungen umfassen die betriebsärztliche / arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und sonstigen Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der jeweils geltenden Fassung.Die Leistungen sind in den Räumen der Kreisverwaltung inkl. ihrer Außen-, Neben- und Dienststellen zu erbringen. Hiervon ausgenommen sind Bürotätigkeiten und telefonische Beratungen.
Zu den Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört auch die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie im Bedarfsfall die Untersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, insbesondere der Grundsätze G20, G24, G25, G37, G41, G42. Auch die Durchführung von Impfungen, Durchführung und Beurteilung von (betrieblichen) Begehungen nach § 3 ASiG sowie die Teilnahmen an Sitzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzausschusses ist Bestandteil der betriebsärztlichen Betreuung. Zudem übernimmt der Betriebsarzt / die Betriebsärz-tin die Durchführung von Untersuchungen bei schwangeren Mitarbeiterinnen.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber optional zweimalig um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden (bis zum 31.12.2030).
Kreisverwaltung Coesfeld (Kreishäuser I-V)
Straßenverkehrsamt Dülmen
Straßenverkehrsamt Lüdinghausen
Zentrale Ausländerbehörde
Kolvenburg Billerbeck
Bauhof Dülmen
Kreispolizeibehörde (Verwaltung)
Gesundheitsamt Dülmen
Gesundheits- und Jugendamt Lüdinghausen
Burg Vischering
Schlachthof Westfleisch
Kreisleitstelle
Nebengebäude der Zentralen Ausländerbehörde
Pictorius Berufskolleg
Pestalozzi-Schule Coesfeld
Peter-Pan-Schule Dülmen
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Lüdinghausen
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg Coesfeld
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Dülmen
Pestalozzi-Schule Dülmen
Steverschule Nottuln
Preis
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Angabe zur geschätzten Höchstmenge des Rahmenvertrags: Der geschätzte Höchstwert liegt bei 750 Stunden arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung pro Jahr, somit bei einer maximalen Vertragsdauer von vier Jahren bei insgesamt 3.000 Stunden.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:-------------------------------------------------------Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des Kreises Coesfeld ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A).Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP).
Die Informationen über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert an die Unternehmen geschickt, die sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikation abzurufen.
Der Kreis Coesfeld hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Straße 7KH II, Raum 22248653 Coesfeld
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagengem. § 56 VgV nachzufordern.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis dasausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe (Formular 521 EU)Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen;
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter insbesondere, dass- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129 - 129b, 89c (i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2), 261, 263, 264, 299, 108e oder 333/334 (i.V.m. § 335a) StGB, nach Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b - 233a StGB
- andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt sind
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden.
Es wird versichert, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt/ eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren inklusive der Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern des Auftraggebers. Von den Referenzen muss mindestens eine Referenz aus dem Bereich der kommunalen Verwaltung stammen und eine Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 200 Stunden pro Jahr aufweisen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall, mindestens die doppelten Deckungssummen je Versicherungsfall.
Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, ist nach Auftragserteilung, spätestens innerhalb von vier Wochen eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherers beizufügen, dass dem / der Bieter / -in der für die Dienstleistungserbringung erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (auf gesondertes Verlangen)
Nachweis über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde für jeden Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin gemäß § 4 ASiG i.V.m. § 3 DGUV Vorschrift 2, insbesondere: - Nachweis über abgeschlossenes medizinisches Hochschulstudium - Nachweis der Approbation in Deutschland - Nachweis über einen durch die zuständige Ärztekammer anerkannten Facharzt-Abschluss als "Facharzt für Arbeitsmedizin" bzw. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
Alle eingesetzten Mitarbeiter verfügen über fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
s. Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)
gesamtschuldnerisch haftend
- Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)- besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen- Bewerbungs- und Vergabebedingungen VgV- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU- Vertragsentwurf (s. Vergabeunterlagen)