Die Kreispolizeibehörde Coesfeld beabsichtigt, die Vergabe von Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge mit Wirkung vom 01.01.2027 neu zu vergeben.
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge und Sachen aller Art abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt.
Umfang der Leistung - Leistungskategorien:
1. Leistungskategorie A
1.1 Leistungskategorie A1: (Abschleppen und Versetzen von Fahrzeugen bis 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) (incl. Motorräder, Roller, Leitkrafträder, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor)
1.2 Leistungskategorie A2: (Abschleppen und Versetzen von Fahrzeugen über 3,50 t zGM)
2. Leistungskategorie B
2.1 Leistungskategorie B1: (Bergen von Fahrzeugen bis 3,50 t zGM)
2.2 Leistungskategorie B2: (Bergen von Fahrzeugen über 3,50 t bis 7,50 t zGM)
2.3 Leistungskategorie B3: (Bergen von Fahrzeugen ab 7,50 t bis 18 t zGM)
2.4 Leistungskategorie B4: (Bergen von Fahrzeugen ab 18,00 t zGM)
3. Leistungskategorie C
3.1 Leistungskategorie C1: (Abschleppen von Anhängern mit Kupplung)
3.2 Leistungskategorie C2: Abschleppen von Fahrrädern
3.3 Leistungskategorie C3: Bergen von sonstigen Gegenständen (z.B. Tresore, Automaten, größere Fahrzeugteile)