Netzersatzanlage
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Netzersatzanlage für den Anbau und die Erweiterung des Kreishauses I für Leitstelle und Verwaltung, insbesondere:
Es soll ein neues Netzersatzaggregat erstellt werden, welches im Harvariefall das komplette Leitstellengebäude mit Energie versorgt. Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, Erstellung (inklusive Stationsgebäude) und Inbetriebnahme der Anlage.
Preis
Die Netzersatzanlage ist bis zum 04.01.2027 zu liefern und bis zum 28.02.2027 aufzustellen und in Betrieb zu nehmen.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:-------------------------------------------------------Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des Kreises Coesfeld ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A).Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP).
Die Informationen über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert an die Unternehmen geschickt, die sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikation abzurufen.
Der Kreis Coesfeld hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.