Bildungscampus Dülmen - Städtebaulicher Wettbewerb
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2025
18.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Dülmen
DE 252643991
Markt 1
48249
Dülmen
Deutschland
DEA35
Zentrale Vergabestelle
zvs@duelmen.de
+49 259412-186

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung
DE 164 242 157
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche-landschaftsplanerische Entwicklung der Plangebietsfläche in der Stadt Dülmen hin zu einem Bildungscampus mit Strahlkraft.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende Leistungen werden vergeben:
1. Städtebaulicher Entwurf nach MB 51 AKBW (Honorarzone III):
LP 1-3
2. Freiräumlicher Entwurf nach MB 52 AKBW (Honorarzone II): LP 1-3
Der städtebauliche Entwurf und freiräumliche Entwurf werden vollständig (LP 1-3 ) vergeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträger*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Gemäß § 8 (2) RPW wird mit der Umsetzung des Projektes eine der Preisträger*innen und zwar in der Regel der/die Gewinner*in mit den weiteren Leistungen beauftragt. Die Ausloberin verpflichtet sich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes, für die weitere Bearbeitung des Projekts Auftragsverhandlungen mit dem ersten Preisträger/der ersten Preisträgerin durchzuführen. Das Auf-tragsversprechen richtet sich an alle Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit.
Die weitere Beauftragung erfolgt, sofern kein schwerwiegender Grund dagegenspricht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Die weitere Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt.
Die weitere Beauftragung vergibt die Ausloberin.
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb | Bildungscampus Dülmen 17
Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Nr. 8 VgV an einen der Preistragenden, in der Regel den Gewinner.
Es ist beabsichtigt, dass zunächst nur mit dem/der Gewinner*in bzw. dem/der ersten Preisträger*in eine Verhandlung geführt wird. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in dem Protokoll des Preisgerichtes benannt sind.
Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.
Allen Büros steht das Bilden einer Arbeitsgemeinschaft und/oder das Hinzuziehen eines Nachunternehmens offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen. Für das am Wettbewerb anschließende VgV-Verhandlungsverfahren können Nachunternehmen hinzugezogen werden.
Die Preisträger*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 Teams beschränkt, von denen fünf direkt zum Wettbewerb eingeladen wurden.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Markt 1
48249
Dülmen
Deutschland
DEA35

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Planungsqualität

Planungsqualität

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektumsetzung

Projektumsetzung

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorar

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Zum Planungswettbewerb:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge):
-Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee
-Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität
-Realisierungsfähigkeit und Umsetzungsfähigkeit
-Flächeneffizienz
-Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilität der baulichen Anlagen vor dem Hintergrund möglicher-weise zukünftiger Veränderungen der Anforderungen im Schulwesen
-Nachhaltigkeit des vorgeschlagenen Konzeptes
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
-den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen
-die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen
-in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen
-termingerecht eingegangen sind
-keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen
Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

2.23 Termine
EU-Bekanntmachung 17. Oktober 2025
Bewerbungsfrist 18. November 2025, 10:00 Uhr
Losziehung KW 48
Benennung Teampartner KW 49
Versand der Auslobung voraussichtlich KW 50
Rückfragenfrist 16.01.2026
Preisgerichtsvorbesprechung 21.Januar 2026, 14:00 Uhr - digital
Rückfragenkolloquium 21.Januar 2026, 17:00 Uhr - digital
Abgabe 19. Februar 2026
Abgabe Modell 26. Februar 2026
Preisgerichtssitzung 19. März 2026
Ausstellung im Anschluss

Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsbogen und dem Bekanntmachungstext zu entnehmen. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV durchgeführt.

Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.

Als Vorstufe des Wettbewerbs wird ein Bewerbungsverfahren zur Auswahl von bis zu 10 Wettbewerbsteilnehmenden vorgeschaltet.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich durch die Stadtplaner*innen. Die Benennung eines Teampartners als Landschaftsarchitekt*in ist für die Bewerbung nicht erforderlich. Der / die Landschaftsarchitekt*in muss nach der Auslosung innerhalb einer Frist von 7 Tagen benannt werden.

5 Teams sind gesetzt.

Sollten mehr als zehn Bewerbungen eingehen, entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Teilnahme am Verfahren.

Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.

Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 118.000,00 Euro (netto) zur Verfügung.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabemarktplatz NRW

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYBLLU2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bekanntmachungstext.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen bzw. es ist Zutreffendes anzukreuzen.
Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende Unterlagen der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1. farwick+grote arch. stadtplaner, Ahaus+ST raum a. Gesellsch. Landschaftsarch., Berlin
2. Lorber P. Arch. & Städtebau, Köln+KRAFT.RAUM. Landschaftsarch. u. Stadtentw., Düsseld.
3. Molestina Arch. + Stadtplaner, Köln+studio grüngrau, Dü.
4. raumwerk Gesellsch. für Arch. u. Stadtpl., Frankf. a. M. + RMP St. Lenzen Landschaftsarch., Bonn
5. schneider+schumacher, Frankf.a.M. + Carla Lo Landsch, Wien

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 0,5 Mio. Euro, Personen-schäden: min. 2 Mio. Euro) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(siehe Punkt 2.18 im Bekanntmachungstext; Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen (jeweils Kammerpflicht).Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in (Eintragung in die Architektenkammer) berechtigt sind oder die Berechtigung zur Führung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7, BauKaG NRW und ihren Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen.

Bewerbende können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Bewerbende gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten.

Nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 (1) VgV)
(Kammerzugehörigkeit)

Der Nachweis der geforderten berufliche Qualifikation der Fachdisziplin Stadtplanung ist zwingend mit dem Bewerbungsbogen einzureichen (z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer).

Innerhalb von 7 Tagen nach Auslosung muss einen Landschaftsarchitekturbüro benannt werden, inkl. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen, z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur):
Anzahl technischer Fachkräfte: drei
(siehe Punkt 2.18 im Bekanntmachungstext; Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur):
Die Ausloberin erwartet in der Umsetzung des Projektes, eine mindes-tens dreijährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistun-gen. Die geforderten Leistungen können von zwei Personen erfüllt wer-den.
(siehe Punkt 2.18 im Bekanntmachungstext; Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 für nationale sowie EU-Vergabeverfahren (Sanktionserklärung Russland)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Keine zwingenden Ausschlusskriterien nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlusskriterien nach § 124 GWB dürfen bestehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Benennung eines/einer Projektverantwortlichen, der/die gemäß den Bestimmungen im Bekanntmachungstext bzw. dem Bewerbungsbogen zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung befugt ist. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe