Die Stadt Warendorf beabsichtigt die Freckenhorster Straße, die Münsterstraße sowie den Krickmarkt innerhalb der Fußgängerzone Warendorf umzugestalten. Ziele der Umgestaltung sind die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Umbau der Innenstadt wird mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt.
Umfang des Bauvorhabens: 1. Werkplanungen: - Werkplanung Wasserspiele - Stat. Bemessung Verbau - Arbeitsanweisung / Werkplanung "geb. Bauweise"
2. Neubau: - ca. 68 St. Straßenabläufe - ca. 1.500 m Entwässerungs- und Scheinrinnen - ca. 7.900 m² Betonstein-Oberflächenbefestigung --> davon ca. 2.600 m² in gebundener Bauweise --> sowie ca. 5.300 m² in ungebundener Bauweise - ca. 1.000 m² Asphalt-Oberflächenbefestigung - ca. 11.000 to ungeb. Tragschicht - ca. 2.600 m² Drainbeton - ca. 700 m Blindenleitsystem (Ausführung: Modell "Warendorf") - ca. 46 St. Straßenbäume
3. Mobiliar + Ausstattung: - 1 Wasserspiel (Neubau eines "Fontänenfeldes") - 1 Wasserspiel (einen vorhandenen "Quellstein" aktivieren) - ca. 16 St. Bänke "Modell Warendorf" - ca. 5 St. Bänke "Hufeisen" - ca. 51 St. Fahrradbügel "Modell Warendorf" - ca. 21 St. Müllgefäße "Modell Warendorf" - ca. 4 St. Spielgeräte (tlw. bauseits gestellte Einzelstücke)
4. Pflegeleistungen: - Pflasterfugenpflege während der Gewährleistungszeit - Pflege der Grünflächen und der Bepflanzung während der Gewährleistungszeit
Gewichtung Preis zu 100%
entsprechend den Regelungen des § 160 GWB
Für eine gültige Angebotsabgabe ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihr elektronisches Angebot im Vergabeportal über die Funktion "Angebote" hochladen und NICHT über die Funktion "Kommunikation".-----Eventuelle Kommunikation (Nachfragen etc.) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Stadt WarendorfZentrale VergabestelleRaum 208 bFreckenhorster Str. 4348231 Warendorf
Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen, da der Öffnungstermin nach VOB/A EU nicht bieteröffentlich ist.
entsprechend den Regelungen des § 16a EU VOB
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.----Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.---Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eignungsnachweis gemäß VOB Teil A- Referenzen zu vergleichbaren Baumaßnahmen- Nachweis zertifizierter Straßen- und Tiefbauer - Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Siehe Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 %
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