Ertüchtigung der Zentralkläranlage Warendorf
Die Vergabeeinheit VE9.2 umfasst die Lieferung und Montage einer zweistraßigen Grob- und Feinrechenanlage mit zugehöriger Förder-, Wasch- und Presstechnik zur Rechengutbehandlung. Dazu gehören Absperrarmaturen, Edelstahlrohrleitungen, eine Druckerhöhungsanlage sowie Mess- und Fördereinrichtungen. Ergänzend sind umfangreiche Lüftungs-, Absaug- und Notbelüftungssysteme für die Rechenhalle inklusive Abluftbehandlung mittels Photoionisationsanlage enthalten.
Vergabemarktplatz NRW
entsprechend den Regelungen des § 160 GWB
Für eine gültige Angebotsabgabe ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihr elektronisches Angebot im Vergabeportal über die Funktion "Angebote" hochladen und NICHT über die Funktion "Kommunikation".-----Eventuelle Kommunikation (Nachfragen etc.) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Stadt WarendorfZentrale VergabestelleRaum 208 bFreckenhorster Str. 4348231 Warendorf
Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen, da der Öffnungstermin nach VOB/A EU nicht bieteröffentlich ist.
entsprechend den Regelungen des § 16a EU VOB
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.----Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.----Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.----
Siehe Vergabeunterlagen
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