Die Stadt Warendorf plant die Sanierung der Dechant-Wessing-Schule in Warendorf-Hoetmar, Dechant-Wessing-Straße 28.Die Baustellenandienung erfolgt über die Straße Rövkamp.Die ursprüngliche Schule wurde 1900 errichtet und steht unter Denkmalschutz,Erweiterungen kamen ca. 1950 und 1960 hinzu.Die Gesamtmassnahme wird in zwei Bauabschnitten ausgeführt und getrenntausgeschrieben.Die denkmalgeschützte Schule ist der 1te Abschnitt. Ende Oktober 2026 ist dieser geräumtund die Schüler sind in ein Provisorium (mobile Raumeinheiten) umgezogen.Die Baumassnahme 1.BA ist bis Ende Oktober 2027 abzuschliessen. Der Nutzer ziehtdann aus den Gebäudeteilen des geplanten 2.BA in das Denkmal um.Dann beginnen dort die Arbeiten, die als getrennt ausgeschriebene Baumassnahmebis Ende November 2028 fertigzustellen sind.----Näheres siehe Vergabeunterlagen
entsprechend den Regelungen des § 160 GWB
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.-----Für eine gültige Angebotsabgabe ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihr elektronisches Angebot im Vergabeportal über die Funktion "Angebote" hochladen und NICHT über die Funktion "Kommunikation".-----Eventuelle Kommunikation (Nachfragen etc.) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Stadt WarendorfZentrale VergabestelleRaum 208 bFreckenhorster Str. 4348231 Warendorf
Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen, da der Öffnungstermin nach VOB/A EU nicht bieteröffentlich ist.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).--Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung:Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.--Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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