Die Stadt Warendorf beabsichtigt die Quartiersentwicklung der Industriebrache Brinkhaus in Warendorf. Das ehemalige Werksgelände der Firma Brinkhaus befindet sich im städtischen Eigentum und weist eine zusammenhängende Flächengröße von 4,2 ha auf. Es grenzt im Süden an den bisherigen Flusslauf der Ems, im Westen an die Straße Zwischen den Emsbrücken, im Norden an den parallel zum Emsseeufer verlaufenden Breuelweg und im Osten an das Privatgrundstück Breuelweg 6 auf dem sich ein Mehrfamilien- und ein Einfamilienhaus befinden. In 2026 wurde mit der Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 1.18 "Firmengelände Brinkhaus" begonnen, für das bereits 2009 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Im Laufe dieses Verfahrens wurden verschiedenste Gutachten (Verkehr, Schallimmissionen, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzprüfung) erstellt und die Planungen mit den verschiedenen Fachbehörden vorbesprochen (u.a. Untere Naturschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, sowie der Oberen Wasserbehörde wegen der wasserrechtlichen Genehmigung für die geplanten baulichen Anlagen am Gewässer). Auch wurde das Thema Altlasten in 2023 und 2024 durch ein entsprechendes Altlastensanierungsgutachten bereits umfassend überprüft und die Ergebnisse mit der Unteren Bodenschutz abgestimmt. Details werden in der Phase 2 des Verfahrens bekannt gegeben.Die städtebauliche Entwicklung des Brinkhaus-Quartiers soll nach Abzug der Verkaufserlö-se u.a. durch Zuwendungen aus der Städtebauförderung kofinanziert werden. Hierfür wird derzeit ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, welches im Oktober 2026 für den STEP 2027 eingereicht werden soll.
Die vom erfolgreichen Bieter (Projektsteurer) zu erbringenden Leistungen orientieren sich an der AHO - Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (Stand Mai 2025). Es sollen Leistungen sämtlicher Stufen des stufengegliederten Leistungsbildes aus dem Anhang B der AHO sowie Leistungen aus den Handlungsbereichen A bis E von dem Projektsteurer erbracht werden. Es sind aber nur Teilleistungen zu erbringen. Ferner sind konkret benannte Leistungen optional zu erbringen. Der konkrete Leistungsgegenstand wird in der Phase 2 des Verfahrens mitgeteilt.
entsprechend den Regelungen des § 160 GWB
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gem. § 56 VgV nachzufordern.
Zwingende und fakultativeAusschlussgründe gem. §§ 123 bis 124 GWB.
1. MindestreferenzProjektsteuerung einer Revitalisierung einer ehemaligen Industrie-, Eisenbahn- und/oder Militärliegenschaft zu einem innerstädtischen Quartier - mindestens erbrachte Stufen 1-5, Handlungsbereiche A-E der Projektsteuerung gem. AHO Anhang B- mindestens gesteuerte Planungs- und Bauleistungen: * Abbruch, * Altlastensanierung * Freianlagen * Verkehrsanlagen * Ingenieurbauwerk Entwässerung * Ingenieurbauwerk Brücke * Medienversorgung- mindestens anrechenbare Kosten KG 200 bis 700 nach DIN 276 von 30 Mio. EUR netto - Fertigstellung oder Ende Projektstufe 5 ab 01.01.2015 bis 31.08.2026
--Bewerberauswahl:In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber1 ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnahmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der angegebenen Punktereferenzen (siehe Anlage A.2). Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Mindestens fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von mehr als fünf Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
2. MindestreferenzProjektsteuerung einer Entwicklung eines Quartiers unter Berücksichtigung (hoch-)wasserrechtlicher Anforderungen - mindestens erbrachte Stufen 1-5, Handlungsbereiche A-E der Projektsteuerung gem. AHO Anhang B- mindestens gesteuerte Planungs- und Bauleistungen: Herstellung des Hochwasserschutzes - mindestens anrechenbare Kosten KG 200 bis 700 nach DIN 276 von 5 Mio. EUR netto - Fertigstellung oder Ende Projektstufe 5 ab 01.01.2015 bis 31.08.2026
Die Entwicklung des Quartiers Brinkhaus erfordert aufgrund der komplexen Ausgangssituation sowie der daraus resultierenden hohen baulichen Anforderungen eine Qualifikation des Projektsteurers als Architekt oder Ingenieur. Daher fordert die Stadt Warendorf eine Qualifikation des Projektsteurers als Architekt oder Ingenieur (s. dazu § 73 Abs. 2 Nr. 2 VgV). Diese ist bereits im Teilnahmewettbewerb nachzuweisen.