Die Stadt Oelde beabsichtigt, für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde die Rohbauarbeiten im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben.
Die erweiterten Rohbauarbeiten umfassen ca. 148 m³ Betonarbeiten mit ca. 82 m³ Fundamente, 7 m³ Fundamentplatten und 59 m³ Wänden bzw. Decken, sowie 151 m³ WU-Bodenplatte und 3 m³ WU-Aufzugsunterfahrt. Für die Errichtung der WU-Bodenplatte und derFundamente ist ggf. eine offene Wasserhaltung notwendig. Ebenfalls umfassen das LV-erweiterter Rohbau Erdarbeiten für einen Aushub und Verfüllungsmenge von ca. 923,8 m³ sowie Abbdichtungs- und Dämmarbeiten. Darüber hinaus Teil der erweiterten Rohbauleistungen sind die partiellen Rückbau- und Umbauarbeiten(mehrheitlich Mauerwerk) des Bestandsgebäudes.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis, da die Leistung qualitativ eindeutig definiert ist, sodass zwischen den Angeboten keine relevanten Qualitätsunterschiede bestehen.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die der Auftraggeberin nicht bis zum 22.05.2026 vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bietenden grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich (spätestens am 29.05.2026) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Über die Informationsschreiben werden unaufgefordert nur diejenigen informiert, die sich auf diesem Vergabeportal registrieren, was drin-gend empfohlen wird. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, dieses Vergabeportal regelmäßig aufzusuchen, um dort eventuelle Informationsschreiben abzurufen.
59302 Oelde, Ratsstiege 1
Die elektronische Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertreter*innen der öffentlichen Auftraggeberin an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bietenden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vorlage von drei Referenznachweisen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) genannten Angaben.
Mindestanforderungen an die Referenzen: Es müssen mindestens drei Referenznachweise mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn die Nettoauftragssumme mindestens 300.000 EUR beträgt. Es sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betriff, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
Mindestanforderung an den Umsatz: Der geforderte Umsatz muss mindestens das Zweifache des geschätzten Auftragswertes betragen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
1. Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A6. Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Beschreibung der Ausstattung, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung verfügt
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- sowie für sonstige Schäden in Höhe von 5.000.000 EUR
Der Nachweis über die geforderte Höhe der Berufshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall nachzuweisen. Mit Angebotsabgabe reicht zunächst die Verpflichtung mittels Eigenerklärung oder ein entsprechender Versicherungsnachweis.
Es gilt § 16 VOB/B.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme.
Die Eigenerklärung des Sanktionspaketes 5 EU (Formular 523) ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbietenden vorzulegen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).