Die Stadt Oelde plant den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde.Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkellerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet. Der Zwischenbau mit Erschließungstrakt wurde 2007 errichtet. Das Objekt ist zu Beginn der Arbeiten beräumt. Es können sich im Einzelfall Ausrüstungsgegenstände (Möblierung, u.a. ) in dem Gebäude befinden, die vor Beginn der Abbrucharbeiten zu beräumen sind. Das Gebäude ist zum Zeitpunkt des Abbruchs ungenutzt.
Leistungsumfang:1. Außenraum: Grundstücksfläche ca. 5.900 m²Das Außengelände wird im Zuge der Baumaßnahme neu gestaltet.2. Schulgebäude (Teilabriss)Außenmaße des Längsgebäudes: ca. 53,75m x 10,50mAußenmaße Kopfteil: ca. 15,00m x 10,50m3. Hausmeistergebäude (Komplettabbruch)Außenmaße: ca. 7,85m x 11,15m4. Zwischenbau / Erschließungstrakt (Teilabbruch)Außenmaße des Gebäudes: ca. 7,68m x 10,98m5. Anbau WC- und Werkstatttrakt (Teilabbruch)Außenmaße des Gebäudes: ca. 20.05m x 11,30m
Ausführungszeitraum: 01.03.2026 bis 11.06.2026
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die der Auftraggeberin nicht bis zum 14.01.2026 vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bietenden grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich (spätestens am 16.01.2026) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Über die Informationsschreiben werden unaufgefordert nur diejenigen informiert, die sich auf diesem Vergabeportal registrieren, was drin-gend empfohlen wird. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, dieses Vergabeportal regelmäßig aufzusuchen, um dort eventuelle Informationsschreiben abzurufen.
59302 Oelde, Ratsstiege 1, onlineDie elektronische Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der öffentlichen Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bietende sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bietenden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i. H. v. 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- und sonstige Schäden.
Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweisführung:Die Nachweisführung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.Die Nachweisführung kann ebenfalls durch Vorlage von Einzelnachweisen erfolgen.Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls akzeptiert.
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) wird als vorläufige Nachweise zunächst akzeptiert. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Es gilt § 16 VOB/B.
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme.
1. Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU.2. Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung3. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) sind zu beachten.4. Die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist zwingend vorzulegen.