Die Stadt Oelde hat die Straßenreinigung innerhalb der Gebietsgrenzen der Stadt Oelde unter Beachtung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17. Dezember 2019 in der jeweils gültigen Fassung ausgeschrieben und vergeben.
Aufgabe des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin ist die Reinigung der in der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet.
Dieser Vertrag wurde ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vertragsdauer beträgt maximal 5 Jahre (bis 31.12.2030).
Einziges Wertungskriterium ist der Preis.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.