Die Stadt Oelde plant den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Baustelleneinrichtung mit folgenden Titeln:Bauwasser / Bauabwasser; Baustromanlagen; Büro- und Sanitärcontainer; Baustraße; Bauzaun; Verkehrssicherung
Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkellerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet. Der Zwischenbau mit Erschließungstrakt wurde 2007 errichtet. Das Hausmeistergebäude wird im Zuge der Abbruchmaßnahmen vollständig zurückgebaut. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 5.900 m². Auf dem Schulgelände befindet sich:- das Schulgebäude als Langbau (Teilabbruch); 2 Vollgeschosse + Kriechkeller- Hausmeistergebäude (Komplettabbruch); 2 Vollgeschosse + Kellergeschoss- Zwischenbau Erschließungstrakt (Teilabbruch); 2 Vollgeschosse- Anbau WC (Teilabbruch); 1 VollgeschossDas Schulgebäude ist ringsherum durch Stabgitterzaunelemente eingezäunt. Anteilig werden Bauzaunelemente durch den BH geliefert und montiert. Das Schulgebäude liegt etwas zurückgesetzt hinter der "Olympia"-Sporthalle an der verkehrlich gut angeschlossenen öffentlichen Straße "Zur Axt" und ist über eine Vorfahrt erschlossen. An ebendieser Vorfahrt ist ebenfalls die Bushaltestelle "Olympiahalle" angeordnet, wodurch eine gute Anbindung an das örtliche ÖPNV-Netz vorhanden ist. Der Eingangsplatz wird im Zuge der Umbaumaßnahmen als großzügiger Vorplatz ausgebildet und erweitert. Der Platz bietet dann überdachte Fahrradstellplätze undRaum zum Ankommen und Verweilen. Diese Vorzone wirddurch Grüninseln neu gegliedert. Hinweis Erschließung: Für die Baustelleneinrichtung ist die Zufahrtsrichtung im Wendekreis temporär zu ändern.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Es wird der Preis zu 100 % gewertet.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die der Auftraggeberin nicht bis zum 06.03.2026 vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bietenden grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich (spätestens am 11.03.2026) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Über die Informationsschreiben werden unaufgefordert nur diejenigen informiert, die sich auf diesem Vergabeportal registrieren, was drin-gend empfohlen wird. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, dieses Vergabeportal regelmäßig aufzusuchen, um dort eventuelle Informationsschreiben abzurufen.
59302 Oelde, Ratsstiege 1Die elektronische Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der öffentlichen Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bewerbende sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bietenden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Mindestens drei Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn die Nettoauftragssumme mindestens 60.000 EUR beträgt. Es sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes in dem von dem Auftrag abgedeckten Umfang gefordert.
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug etc.)
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio Euro für Personen-, Sach- und sonstige Schäden.
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal 2. Beschreibung der Ausstattung, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung verfügt3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
Die Eigenerklärung des Sanktionspaketes 5 EU (Formular 523) ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Die Nachweise, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, können wie folgt geführt werden:Durch die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), sofern im Präqualifizierungsverzeichnis drei hinterlegte Referenzen in Art und Umfang die o.g. Mindestbedingungen erfüllen und der o.g. Mindestumsatz dort beziffert ist. Es können auch Einzelnachweise eingereicht werden.Als Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.