Zum Nachweis der Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich:
1. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
2. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
4. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
5. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
6. Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.