Die Stadt Oelde plant den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde. Gegenstand dieser Ausschreibung waren die Baustelleneinrichtung unterteilt in zwei Fachlose:Los 1: Baustelleneinrichtung: Bauwasser / Bauabwasser; Büro- und Sanitärcontainer; Baustraße; Bauzaun; VerkehrssicherungLos 2: Baustromanlagen
Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkellerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet. Der Zwischenbau mit Erschließungstrakt wurde 2007 errichtet. Das Hausmeistergebäude wird im Zuge der Abbruchmaßnahmen vollständig zurückgebaut. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 5.900 m². Auf dem Schulgelände befindet sich:- das Schulgebäude als Langbau (Teilabbruch); 2 Vollgeschosse + Kriechkeller- Hausmeistergebäude (Komplettabbruch); 2 Vollgeschosse + Kellergeschoss- Zwischenbau Erschließungstrakt (Teilabbruch); 2 Vollgeschosse- Anbau WC (Teilabbruch); 1 VollgeschossDas Schulgebäude ist ringsherum durch Stabgitterzaunelemente eingezäunt. Anteilig werden Bauzaunelemente durch den BH geliefert und montiert. Das Schulgebäude liegt etwas zurückgesetzt hinter der "Olympia"-Sporthalle an der verkehrlich gut angeschlossenen öffentlichen Straße "Zur Axt" und ist über eine Vorfahrt erschlossen. An ebendieser Vorfahrt ist ebenfalls die Bushaltestelle "Olympiahalle" angeordnet, wodurch eine gute Anbindung an das örtliche ÖPNV-Netz vorhanden ist. Der Eingangsplatz wird im Zuge der Umbaumaßnahmen als großzügiger Vorplatz ausgebildet und erweitert. Der Platz bietet dann überdachte Fahrradstellplätze undRaum zum Ankommen und Verweilen. Diese Vorzone wirddurch Grüninseln neu gegliedert. Hinweis Erschließung: Für die Baustelleneinrichtung ist die Zufahrtsrichtung im Wendekreis temporär zu ändern.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Es wird der Preis zu 100 % gewertet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.