Die Stadt Oelde beabsichtigt, für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule die Holzbau- und Fassadenarbeiten im Rahmen eines offenen Verfahrens zu beauftragen.Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkellerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet, ein Zwischenbau mit Erschließungstrakt 2007. Das Schulgelände ist ringsherum durch Stabgitterzaunelemente und Bauzaunelemente eingezäunt. Das Schulgebäude liegt zurückgesetzt an der öffentlichen Straße "Zur Axt" und ist über eine Zu-fahrt in Form eines Wendehammers erschlossen. Ausschließlich für den Baubetrieb wird durch die Baustelleneinrichtung die Zufahrtsrichtung im Wendekreis temporär geändert.
Im Zuge der Umbaumaßnahme wird entlang der Längsachse (Nordwesten) ein Erweiterungsbau in reiner Holzbauweise (Holzrahmenbau, Holzbalkendecken) angebaut. Das zwei-geschossige Bestandsgebäude aus zweischaligem Mauerwerk (Hochlochziegel, NF) steht frei auf dem Schulgrundstück und ist anteilig unterkellert. Der Bestand hat eine Gesamtlänge von ca. 54,17 m (Hauptkörper) zuzüglich ca. 15,44 m (Kopfteil) sowie eine durchgehende Breite von ca. 10,49 m. Die Erweiterungsmaßnahme verwandelt die lange Flurschule in eine offene Lernlandschaft. Die Gebäudebreite erweitert sich auf ca. 21,32 m. Durch eine verbindende neue Holzfassade über Bestand und Anbau wird das neue Gesamtvolumen als Einheit gestärkt. Das vorhandene Satteldach wird mit dem Anbau um ein Pultdach ergänzt.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis, da die Leistung qualitativ eindeutig definiert ist, sodass zwischen den Angeboten keine relevanten Qualitätsunterschiede bestehen.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die der Auftraggeberin nicht bis zum 25.08.2026 vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bietenden grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich (spätestens am 28.08.2026) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Über die Informationsschreiben werden unaufgefordert nur diejenigen informiert, die sich auf diesem Vergabeportal registrieren, was drin-gend empfohlen wird. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, dieses Vergabeportal regelmäßig aufzusuchen, um dort eventuelle Informationsschreiben abzurufen.
59302 Oelde, Ratsstiege 1 - online
Die elektronische Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der öffentlichen Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Bietende sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bietenden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vorlage von drei Referenznachweise der letzten bis zu sieben abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) genannten Angaben.
Mindestanforderungen an die Referenzen: Es müssen mindestens drei Referenznachweise mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn die Nettoauftragssumme mindestens 300.000 EUR beträgt. Es sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
Nachweis über Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
1. Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A6. Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal 2. Beschreibung der Ausstattung, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung verfügt
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- sowie für sonstige Schäden in Höhe von 5.000.000 EUR. Das Bestehen über die geforderte Höhe der Berufshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall nachzuweisen. Mit Angebotsabgabe reicht zunächst die Verpflichtung mittels Eigenerklärung oder ein bereits bestehender Versicherungsnachweis.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betriff, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
Mindestanforderung an den Umsatz: Der geforderte Mindestumsatz hat das Zweifache des geschätzten Auftragswertes zu betragen.
Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 16 VOB/B.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme.
Die Eigenerklärung des Sanktionspaketes 5 EU (Formular 523) ist mit Angebotsabgabe einzureichen.Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).Die Urkalkulation wird vom Bestbietenden auf Verlangen der Vergabestelle gefordert.