Das Rathaus in Bocholt ist als einheitlicher Bau für ein Verwaltungs- und Kulturzentrum auf einer künstlich angelegten Insel im Aa-Fluss geplant worden und wird aktuell saniert.
Das Projekt ist in den Leistungsphasen 1-4 der HOAI vollständig abgeschlossen. Die Baugenehmigung wurde erteilt, die denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor.
Es sind folgende Leistungen (lt. AHO) zu erbringen:Projektstufen 2 bis 5 des Leistungsbildes (vgl. Vergabeunterlagen)
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet sechs Monate nach Inbetriebnahme des Bauvorhabens durch den Auftraggeber, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter müssen für die jeweiligen Leistungsbestandteile einen monatlichen Pauschalpreis anbieten. Die Pauschale für alle Projektstufen wird zur preislichen Wertung herangezogen. Die Punktzahl wird kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Für den Angebotspreis werden maximal 40 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebotspreis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear bewertet. Dazu wird derniedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert.
Der Bieter hat mit Angebotserstellung die Herangehensweise an das Projekt bzw. die Umsetzung der erwarteten Leistungen in einer Darstellung vorzunehmen.Es werden Aussagen (ggf. unter Darstellung bereits erfolgter Referenzleistungen) erwartet zu:1. Einarbeitung in das bestehende Projekt 20 %- Darstellung der Herangehensweise und des Mitarbeitereinsatzes - Verbindliche Darstellung der Einarbeitungsdauer
2. Projektorganisation 20 %- Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation, der hohe haustechnische Anteil der Sanierung ist zu berücksichtigen- Projektteam: Darstellung des Umfangs, der Berufserfahrung, der Spezialisierungen und des geplanten Personals in diesem Projekt inkl. Schnittstellenmanagement
3. Projektumsetzung 60 %- Festlegung der eigenen Aufgabenbereiche für die Qualitätssicherung der Planung und Bauausführung unter Darstellung der Projektwerkzeuge unterteilt nach Hochbau und Haustechnik- Präsenz vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase- Darstellung der Instrumente für das Kosten- und Termincontrolling
Details können dem Verfahrensbrief entnommen werden.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).