Auf Grund von Umbau- und Modernisierungsarbeiten, die in Teilbereichen den Rückbau des Altbestands und die Errichtung eines zweigeschossigen Neubaus beinhalten, werden während der Baumaßnahme die bereits bestehende zweigeschossige Containeranlage (Mensa + 4 Klassenräume) sowie zwei weitere Containeranlagen mit Klassenraumnutzung und ein Sanitärcontainer als Ersatzbauten genutzt. Die geplanten Containeranlagen stellen dabei jeweils Interimslösungen dar, die nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme zurück gebaut werden.
Containeranlage 1: Bei der Containeranlage 1 handelt es sich um eine zweigeschossige Interimslösung mit Flachdach, welche pro Geschoss jeweils vier Klassenräume aufweist. In beiden Geschossen stehen jeweils zwei Klassenräume über Türen miteinander in Verbindung, sodass ein Rettungsweg über den benachbarten Klassenraum erfolgen kann.Die Geschosse werden mit einer Treppe inkl. Podest aus Stahlbauweise und Gitterroststufen miteinander verbunden bzw. erschlossen. Gegründet werden die Container auf einer verdichteten Schottertragschicht. Die Erschließung erfolgt von Seiten der Stresemannstraße und der Klausenerstraße jeweils in Verbindung mit dem bestehenden Wegenetz. Die Zuwegung der Container wird durch eine Pflasterfläche an die Bestandswege angeschlossen.
Containeranlage 2: Bei der Containeranlage 2 handelt es sich um eine eingeschossige Interimslösung, welche zwei Klassenräume mit einem dazwischen geschalteten Flur / Garderobenbereich aufweist. Die Klassenräume verfügen jeweils über einen zusätzlichen separaten Ausgang ins Freie. Gegründet werden die Container auf einer verdichteten Schottertragschicht. Die Erschließung erfolgt von Seiten der Stresemannstraße und der Klausenerstraße jeweils inVerbindung mit dem bestehenden Wegenetz, welches im Süden um den aufgestellten Container umgeleitet bzw. erweitert wird. Die Zuwegung der Container wird auf Grund von Wurzelwerk eines geschützten Baumes (Blutbuche) durch eine Gitterrostfläche an die Bestandswege angeschlossen.
Containeranlage 3: Bei der Containeranlage 3 handelt es sich um eine eingeschossige Interimslösung, welche die Sanitäranlagen aufweist. Aufgegliedert in 3 Raumzellen beinhaltet die Anlage jeweils 3 WC¿s für Jungen und Mädchen, 2 WC¿s für Frauen und Männer (Lehrkräfte) und ein rollstuhlgerechtes WC. Gegründet werden die Container auf einer verdichteten Schottertragschicht. Die Erschließung erfolgt von Seiten der Stresemannstraße und der Klausenerstraße jeweils in Verbindung mit dem bestehenden Wegenetz sowie über die bestehende gepflasterte Zuwegung der Bestandsanlage.
Containeranlage 2: geplant 110 WochenVerlängerung der Vorhaltezeit bis zum vollständigen Abschluss der Baumaßnahme
Gem. § 58 Vergabeverordung (VgV) wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das dieTeilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur aufdem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
Es gelten die Vorschriften gem. § 123 (Zwingende Ausschlussgründe, § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B.
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren 2022 bis 2024, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Erklärung nach § 47 Vergabeverordnung (VgV) welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen
Es sind keine Sicherheitsleistungen erforderlich; es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen und der Zusätzlichen Vertragsbindungen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).