SLW1 Mariengymnasium Bocholt - Vorabsanierung Wärmeerzeugung
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.06.2025
08.07.2025 09:00 Uhr
08.07.2025 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bocholt
05 554 008
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34
Fachbereich Recht und Vergabe - Zentrale Vergabestelle
rechtsreferat@bocholt.de
+49 2871953
+49 28719531333

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45315000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Austausch von zwei Wärmeerzeugern im Untergeschoss des Bauteils III der Bildungsstätte Mariengymnasium Bocholt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Austausch von zwei Wärmeerzeugern im Untergeschoss des Bauteils III der Bildungsstätte Mariengymnasium Bocholt.
Die Zuwegung zum Bauteil III kann über den Schulhof erfolgen. Die Einbringung der Wärmeerzeuger soll über das
Treppenhaus erfolgen und dann auf direktem Weg in die Heizzentrale 2. Das Schulgeschehen darf nicht beeinträchtigt
werden beim Kesseltausch.

Umfang der Auftragsvergabe

165.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schleusenwall 1
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYSL9H8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach
Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die
Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf
dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Vorschriften gem. § 123 (Zwingende Ausschlussgründe und § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren 2022 bis 2024, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Fachkunde TRGS 521

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Erklärung nach § 6d EU-VOB/A welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (> Formular Nachunternehmererklärung). Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.

Finanzierung

Es sind keine Sicherheitsleistungen erforderlich; es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen und der Zusätzlichen Vertragsbindungen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung