Beschaffung von All-in-One-PCs für Schulen250 Stück Dell OptiPley All-in-One Plus 7420 QB24250
Für diverse Informatikräume in Bocholter Schulen sind PCs zu beschaffen. In der Vergangenheit war die Ausstattung dieser Räume sehr heterogen, sodass an den unterschiedlichen Schulorten und teilweise auch innerhalb dieser Standorte unterschiedliche Systeme im Einsatz waren.Mit der Haushaltsplanaufstellung 2023 war geplant, dass einzelne Informatik-Räume in den städtischen Schulen mit Desktop-PC"s und separaten Monitoren ausgestattet werden. Im Rahmen der Bedarfsplanung hat sich herausgestellt, dass der Einsatz von All-in-One-Geräten eine deutlich bessere Alternative darstellen. Die All-in-One-Geräte vereinen einen PC und Monitor und sind somit ein Gegenstand. Diese zeichnen sich darüber hinaus auch dadurch aus, dass sie platzsparender einzusetzen sind. Aufgrund von einfacher Handhabung im Support und verbesserter Möglichkeit der Verkabelung in den Informatikräumen wurde sich seitens desFachbereichs Digitales und IT für ein All-in-One-Gerät entschieden. Im Zuge dessen sind hierfür im Jahr 2023 bereits 110 Dell OptiPlex All-in-One-Geräte in einem Wettbewerbsverfahren beschafft und an den Schulen eingesetzt worden.
Das Modell OptiPlex All-in-One Plus 7420 QB24250 zeichnet sich technisch dadurch aus, dass es über einen Arbeitsspeicher von 16 GB und einem aktuellen Intel Core Ultra 5-Prozessor verfügt. OptiPlex All-in-One Plus-Geräte sind mit einer 5-Megapixel-Kamera ausgestattet, was u. a. die Teilnahme an Online-Meetings ermöglicht. Darüber hinaus wird das Produkt mit entsprechender Maus und Tastatur (kabelgebunden) angeboten und wäre daher nach Lieferungdirekt einsetzbar.Das ausgeschriebene Gerät zeichnet sich darüber hinaus dadurch aus, dass es mit Intel vPro Enterprise auch offline zentral administriert werden kann und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereich Digitales und IT zur Behebung von Störungen und Probleme i. d. R. nicht die unterschiedlichen Standorte aufsuchen müssen.
Die Beschaffung eines anderen Modells würde dazu führen, dass die Ausstattung der Schulräume wieder heterogener und somit für die Einrichtung und Wartung seitens des Fachbereichs Digitales und IT aufwändiger sowie für die Nutzung an den Schulen umständlicher werden würde. Eine Beschaffung älterer Modelle könnte dazu führen, dass zwar Kompatibilitäten beim Kauf vorliegen, aber durch Updates im Laufe der Betriebszeit frühzeitig nicht mehr gegeben sind.
Zur weiteren Ausstattung der Schulen, insbesondere der Informatikräume, sollen nun weitere 250 All-in-One-Geräte beschafft werden.
Gem. § 58 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) Zuschlag und Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.3) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.(die Erklärungen zu 1 bis 3 sind im Angebotsschreiben enthalten)
Erklärung nach § 47 Vergabeverordnung (VgV) welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen
Es sind keine Sicherheitsleistungen erforderlich; es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen und der Zusätzlichen Vertragsbindungen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.