2. Reinigungsbezirk Bocholt: Unterhaltsreinigung inkl. Einpflege 42 Monate
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.08.2025
26.08.2025 09:00 Uhr
26.08.2025 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bocholt
05 554 008
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34
Fachbereich Recht und Vergabe - Zentrale Vergabestelle
rechtsreferat@bocholt.de
+49 2871953
+49 28719531333

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

2. Reinigungsbezirk Bocholt (15 Liegenschaften)
Unterhaltsreinigung inkl. Einpflege für 42 Monate

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Liegenschaften:

A Albert-Schweitzer-Realschule II und TH

B Turnhalle Werther Straße

C Clemens-Dülmer-Schule

D GSV Liebfrauen HSO

E GSV Liebfrauen TSO

F GSV Ludgerus TSO

G GSV Ludgerus HSO

H Stenerner Weg 14 a

I Albert-Schweitzer-Realschule I und Wasserturm

J Clemens-August-Schule

K Euregio Gymnasium

L St. Bernhard Schule

M Weiterbildungskolleg Westmünsterland

N Mensa des St. Georgs Gymnasium Benölkenplatz

O St. Georg Gymnasium und TH

Umfang der Auftragsvergabe

4.106.937,07
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
22.12.2025
29.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadtgebiet Bocholt
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34

Die einzelnen Liegenschaften liegen im Stadtgebiet Bocholt (s. Vergabeunterlagen)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis: 40 % (von 100 Wertungspunkten = 40 Punkte):
Für den Angebotspreis werden maximal 40 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebotspreis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert.
Beispiel: Bieter A = 100.000 Euro gleich günstigstes Angebot = 40 Punkte
Bieter B = 120.000 Euro // Berechnung: 100.000 / 120.000 * 40 = 33,33 Punkte

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherungskonzept

Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte).

Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird.
Es ist das Qualitätssicherungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Bitte exemplarische Formulare des analogen Systems oder Screenshots des elektronischen Systems zur Erläuterung beilegen.

Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet:

7.3.1 Wie häufig finden dokumentierte Kontrollen statt?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Jede Woche oder häufiger = 0,50 Punkte
o Alle 2 Wochen = 0,25 Punkte
o Seltener als alle 2 Wochen = 0,00 Punkte

7.3.2 Wer ist für die Kontrollen verantwortlich? Welche Ausbildung hat diese Person?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Ausgebildeter Gebäudereiniger = 0,50 Punkte
o Objektleitung mit Fortbildung = 0,25 Punkte
o Vorarbeiterin ohne Fort- oder Ausbildung im
Reinigungsbereich = 0,00 Punkte

7.3.3 Wie groß ist der Anteil der zu kontrollierenden Räume in Bezug auf die gesamte Liegenschaft?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o 100 bis 80 % = 0,50 Punkte
o 79 bis 60 % = 0,40 Punkte
o 59 bis 40 % = 0,30 Punkte
o 39 bis 20 % = 0,20 Punkte
o unter 19 % = 0,00 Punkte

7.3.4 Wie werden Mängel dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Digital = 0,50 Punkte
o In Papierform = 0,25 Punkte

7.3.5 Zu welchem regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkt werden die Mängel des voran-gegangenen Zeitraumes dem Auftraggeber unaufgefordert mitgeteilt?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Häufiger als 1 x wöchentlich = 0,50 Punkte
o Wöchentlich = 0,50 Punkte
o Alle 2 Wochen = 0,40 Punkte
o 1x im Monat = 0,25 Punkte
o Weniger als 1 x im Monat = 0,00 Punkte

7.3.6 Wie häufig finden unaufgefordert persönliche Termine mit dem Beauftragten des Auftraggebers statt?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Jede zweite Woche = 0,50 Punkte
o Einmal im Monat = 0,00 Punkte

7.3.7 Zu welchen Zeiten ist die Objektleitung erreichbar?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Von 6 bis 22 Uhr = 0,50 Punkte
o Von 7 bis 18 Uhr = 0,25 Punkte
o Nur halbtags (vormittags oder nachmittags) = 0,00 Punkte

7.3.8 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Jede zweite Woche oder häufiger = 0,50 Punkte
o Seltener als jede zweite Woche häufiger
als jede vierte Woche = 0,25 Punkte
o Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung nicht mehr = 0,00 Punkte

7.3.9 Wie werden Mängel kurzfristig behoben und langfristig ausgeschlossen?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Gesonderte Schulung der Mitarbeiter = 0,50 Punkte
o Sondertrupp oder objektfremde Mitarbeiter = 0,25 Punkte

7.3.10 Wie wird die Überdosierung bzw. der übermäßige Einsatz von Reinigungschemie vermieden?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Nutzung von Dosierhilfen/ vorgetränkte Wischbezüge = 0,50 Punkte
o Dosierungshinweise werden manuell umgesetzt = 0,00 Punkte

7.3.11 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Innerhalb von 12 Stunden ab Meldung = 0,50 Punkte
o Innerhalb von 12- 24 Std. = 0,25 Punkte
o Nach mehr als 24 Stunden = 0,00 Punkte

7.3.12 Wie wird sichergestellt, dass die kalkulierten Reinigungsstunden tatsächlich im Objekt gearbeitet werden?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Auswertung der Reinigungsstunden pro Objekt
monatlich mit der Rechnungsstellung = 0,50 Punkte
o Stundennachweise werden digital ohne weitere
Prüfung zur Verfügung gestellt = 0,00 Punkte

7.3.13 Wie werden die Krankheitsfälle und Urlaubszeiten des vorhandenen Reinigungspersonals kompensiert?
Max. Punktzahl 0,50 Punkte:
o Kurzfristige Mehrarbeit bei dem bestehenden Personal, bei längerfristiger Erkrankung dauerhafte Ersatzkraft = 0,50 Punkte
o Einsatz und Vorhaltung eines Springers für mehrere
Liegenschaften = 0,25 Punkte

Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig.
Werden Angaben nicht gemacht, wird diese Frage mit 0 bewertet.

7.3.14 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Implementierungskonzept, sowie die Ausschreibungsunterlagen?
Max. Punktzahl 3,50 Punkte

Hier bewertet die Auftraggeber die o.g. Angaben sowie das schriftlich ausgearbeitete Qualitätssicherungskonzept. Bewertet werden außerdem die vorgegebenen kalkulierten qm- Angaben in den jeweiligen Angeboten sowie die daraus zu erwartende Reinigungsqualität unter zu Grunde Legung der im Qualitätskonzept gemachten Angaben. Eine nähere Ausführung ist hier nicht erforderlich.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept

Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte).

Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im Vorfeld einer genauen Planung der Implementierungs- und Startphase für jede einzelne Liegenschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erfolgreicher Objektstart sichergestellt werden kann.

Es ist das Implementierungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Vor allem der Einsatz von Maschinen wird seitens des Auftraggebers sehr begrüßt.

Für den Auftraggeber ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern.

Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die einzelnen Phasen, Zeiträume, Daten und die einzelnen Arbeitsschritte pro Liegenschaft benannt werden.

Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet:

7.4.1 Wie viele Personen sind für den Objektstart verantwortlich?
Max. Punktzahl 2,00 Punkte:
o 2 oder mehr Personen = 2,00 Punkte
o 1 Person = 1,00 Punkte
o Keine Person = 0,00 Punkte

7.4.2 Wann erfolgt die vorläufige Revierplanung?
Max. Punktzahl 1,00 Punkte:
o Mehr als 14 Tage vor Objektstart = 1,00 Punkte
o In den letzten 14 Tagen vor Objektstart = 0,00 Punkte

7.4.3 Wie wird die Objektübergabe protokolliert?
Max. Punktzahl 1,00 Punkte:
o Digitaler Vordruck = 1,00 Punkte
o Analog (z. B. auf Papier) = 0,50 Punkte
o Gar nicht = 0,00 Punkte

7.4.4 Durch wen erfolgt die Einweisung der Reinigungskräfte?
Max. Punktzahl 2,00 Punkte:
o Durch Objektleitung = 2,00 Punkte
o Durch andere Reinigungskräfte = 1,00 Punkte
o Gar nicht = 0,00 Punkte

Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig.
Werden Angaben nicht gemacht, wird diese Frage mit 0 bewertet.

7.4.5 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Qualitätssicherungskonzept.
Max. Punktzahl: 4,00 Punkte:

Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben unter Zugrundelegung des Implementierungskonzeptes.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungsstunden Reinigungskraft

Leistungsstunden: 40 % (von 100 Wertungspunkten = 40 Punkte):
Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem höchsten Leistungsstunden der Reinigungskräfte 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 40 Punkte).
Mit abnehmender Leistungsstundenzahl nehmen die Wertungspunkte linear ab.

Hinweis: Für Grundschulen gilt das Folgende: Die Reinigungsstunden für die Raumgruppe "G 3 Zwischenreinigung der Schülertoiletten" werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt!

Dazu wird die niedrigere Leistungsstundenzahl durch die Leistungsstundenzahl des Höchstbietenden dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert.
Beispiel: Bieter A = 1000 Stunden gleich höchstes Angebot = 40 Punkte Bieter B = 900 Stunden
Berechnung: 900 / 1000 * 40 = 36

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Die Reinigungsdienstleistung wird voraussichtlich auch nach Ablauf des Vertrages erforderlich.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYSL9QL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach
Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die
Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf
dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unterhaltsreinigung), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren 2022 bis 2024, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung