Wartungsarbeiten am 29.09.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Totalunternehmerleistung Markt 8 in Bocholt
VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bocholt
05 554 008
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34
Fachbereich Recht und Vergabe - Zentrale Vergabestelle
rechtsreferat@bocholt.de
+49 2871953
+49 28719531333

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung über den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit u.a. kulturellen, öffentlichen Nutzungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bocholt möchte ihr museales Angebot erweitern und zu diesem Zwecke ein neues Stadtmuseum und ein neues Stadtarchiv errichten. Aus städtebaulichen Erwägungen kann dies nur im absoluten Stadtzentrum erfolgen, damit dort verschiedene kulturelle Einrichtungen miteinander vereint und ein zentraler, lebendiger Ort der Begegnung und des Austauschs geschaffen werden können. In dieser zentralen Lage verfügt die Stadt Bocholt über eigene Grundstücksflächen im Bereich des Manes-Schlatt Platzes. Diese Grundstücksflächen reichen für die bauliche Realisierung von Stadtmuseum und Stadtarchiv jedoch nicht aus. An den Manes-Schlatt Platz angrenzende Grundstücksflächen stehen im Eigentum der Stadtsparkasse Bocholt. Ihre Grundstücksflächen möchte die Stadtsparkasse Bocholt zu einem Nutzungsmix aus Wohnen, Handel, Dienstleistung und Gastronomie entwickeln. Aufgrund des städtischen Bedarfs sind die Stadt Bocholt und die Stadtsparkasse Bocholt übereingekommen, dass die Stadtsparkasse Bocholt - nach Ankauf von Grundstücksflächen von der Stadt Bocholt - die Flächen für die städtischerseits vorgesehenen musealen Angebote (öffentliches Raumprogramm, ca. 2.000 qm) in das geplante Gebäudeensemble integriert und der Stadt Bocholt die entsprechenden Flächen als Teileigentum in Form von Sondereigentum sowie Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum verschafft.

Durch die am 01.08.2025 geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit Bauauftrag verpflichtet sich die Stadtsparkasse Bocholt zum Bau der in Anlagen zur Entwicklungsvereinbarung dargestellten Gebäude inkl. des öffentlichen Raumprogramms unter Umsetzung nutzerspezifischer Vorgaben der Stadt Bocholt. Zugleich beauftragt die Stadt Bocholt die Stadtsparkasse Bocholt mit der Planung und dem Bau des öffentlichen Raumprogramms bzw. dessen planerischer und baulicher Integration in das neue Gebäudeensemble, wobei sich Einzelheiten zum öffentlichen Raumprogramm wie Räume, Größe, Besonderheiten und Lage der Räume, Funktionszusammenhänge aus Anlagen der Entwicklungsvereinbarung ergeben.

Die geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit Bauauftrag ist als öffentlicher Bauauftrag zu klassifizieren. Nach Ansicht der Stadt Bocholt durfte die Auftragsvergabe an die Stadtsparkasse Bocholt nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 lit. c) VOB/A erfolgen, da die Leistungen aufgrund von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden können.

Auch das Eigentum an einem Grundstück kann ein solches ausschließliches Recht sein. Angrenzend an die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücksflächen im Bereich des Manes-Schlatt Platzes verfügt nur die Stadtsparkasse Bocholt über Grundstücksflächen, welche eine Realisierung des öffentlichen Raumprogramms - im Rahmen eines die auf die Stadt Bocholt entfallenden Kosten reduzierenden Gesamtprojektes - ermöglichen.

Umfang der Auftragsvergabe

12.000.000,00
EUR
12.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Markt 8
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausschließlichkeitsrecht

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Stadt Bocholt möchte ihr museales Angebot erweitern und zu diesem Zwecke ein neues Stadtmuseum und ein neues Stadtarchiv errichten. Aus städtebaulichen Erwägungen kann dies nur im absoluten Stadtzentrum erfolgen, damit dort verschiedene kulturelle Einrichtungen miteinander vereint und ein zentraler, lebendiger Ort der Begegnung und des Austauschs geschaffen werden können. In dieser zentralen Lage verfügt die Stadt Bocholt über eigene Grundstücksflächen im Bereich des Manes-Schlatt Platzes.

Diese Grundstücksflächen reichen für die bauliche Realisierung von Stadtmuseum und Stadtarchiv jedoch nicht aus. An den Manes-Schlatt Platz angrenzende Grundstücksflächen stehen im Eigentum der Stadtsparkasse Bocholt.

Ihre Grundstücksflächen möchte die Stadtsparkasse Bocholt zu einem Nutzungsmix aus Wohnen, Handel, Dienstleistung und Gastronomie entwickeln. Aufgrund des städtischen Bedarfs sind die Stadt Bocholt und die Stadtsparkasse Bocholt übereingekommen, dass die Stadtsparkasse Bocholt - nach Ankauf von Grundstücksflächen von der Stadt Bocholt - die Flächen für die städtischerseits vorgesehenen musealen Angebote (öffentliches Raumprogramm, ca. 2.000 qm) in das geplante Gebäudeensemble integriert und der Stadt Bocholt die entsprechenden Flächen als Teileigentum in Form von Sondereigentum sowie Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum verschafft. Durch die am 01.08.2025 geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit Bauauftrag verpflichtet sich die Stadtsparkasse Bocholt zum Bau der in Anlagen zur Entwicklungsvereinbarung dargestellten Gebäude inkl. des öffentlichen Raumprogramms unter Umsetzung nutzerspezifischer Vorgaben der Stadt Bocholt. Zugleich beauftragt die Stadt Bocholt die Stadtsparkasse Bocholt mit der Planung und dem Bau des öffentlichen Raumprogramms bzw. dessen planerischer und baulicher Integration in das neue Gebäudeensemble, wobei sich Einzelheiten zum öffentlichen Raumprogramm wie Räume, Größe, Besonderheiten und Lage der Räume, Funktionszusammenhänge aus Anlagen der Entwicklungsvereinbarung ergeben.
Die geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit Bauauftrag ist als öffentlicher Bauauftrag zu klassifizieren. Nach Ansicht der Stadt Bocholt durfte die Auftragsvergabe an die Stadtsparkasse Bocholt nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 lit. c) VOB/A erfolgen, da die Leistungen aufgrund von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden können. Auch das Eigentum an einem Grundstück kann ein solches ausschließliches Recht sein. Angrenzend an die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücksflächen im Bereich des Manes-Schlatt Platzes verfügt nur die Stadtsparkasse Bocholt über Grundstücksflächen, welche eine Realisierung des öffentlichen Raumprogramms - im Rahmen eines die auf die Stadt Bocholt entfallenden Kosten reduzierenden Gesamtprojektes - ermöglichen.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
0
0

Größe der Unternehmen

1
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

08/25
Totalunternehmerleistung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Stadtsparkasse Bocholt
HRA4983
Mittleres Unternehmen
Neutorplatz 1
46395
Bocholt
Deutschland
DEA34
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

01.08.2025
01.08.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

120.000.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

08/25
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung