Änderung der Forderung der Eigenerklärung des Umsatzes
Statt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge"muss es heißen:Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Kalenderjahre 2023 bis 2025.