Die Stadt Bocholt beabsichtigt, die Anbindung der Straße "Enkhook" aus dem Industriegebiet kommend, an die K 27 "Mussumer Ringstraße". Hierzu sind im Bereich der K 27 "Mussumer Ringstraße" die Neuanlegung von Abbiegespuren geplant. Der parallel verlaufende Radweg ist aufgrund des breiteren Straßenquerschnittes seitlich zu verlegen. Neben den versiegelten Verkehrsflächen ist eine Versickerungsmulde (Rigole) anzulegen und an das Entwässerungssystem Richtung RRB und an den Querdurchlass am Bauanfang anzuschließen.
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt legt im Zuge der Straßenbauarbeiten Kanäle bis DN 1400 Betonrohre und einschl. der Anschlüsse an das Regenrückhaltebecken mit.
Parallel zu den Straßenbauarbeiten erfolgen Leitungsumlegungen durch die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) und weiterer Versorgungsunternehmen. Durch diese wird u. A. auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Arbeiten der VU und deren beauftragte Dritte sind in den Bauablauf einzuplanen und werden entsprechend durch die örtliche Bauüberwachung koordiniert.
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
ca. 1.050 m³ Oberboden abtragen, laden und abfahren,ca. 490 m³ Oberboden abtragen, seitl. lagern und wiedereinbauen,ca. 100 m³ Boden lösen, laden und abfahren,ca. 500 m³ Boden lösen, laden und einbauen,ca. 400m³ Verdichtungsfähigen Boden liefern und einbauen,ca. 2.350 m³ Frostschutzschicht aus güteüberw. Baustoffgem. 0/45 herstellenca. 4.300 m² Vollausbau der K 27 und der Einmündung Enkhook (Bk 10),ca. 1.100 m² Radweg herstellen,ca. 160 m² Gehweg herstellenca. 1 Stk Trenninseln aus Pflaster mit Randeinfassung aus F10-Bordsteinen herstellen,ca. 20 m Entwässerungsleitung DN 150 einschl. Straßenablauf herstellen (ca. 4 Leitungen),ca. 435 m Rigolen einschließlich Ablaufschächte als Notüberlauf,ca. 37 m Kanal DN 1400 neu herstellen und an bestehenden Schacht anbinden,ca. 550 m Kabelleerrohr 1- bis 2-zügig in offener Bauweise verlegen,ca. 600 m Beleuchtungskabel verlegenca. 15 Stk Fundamente für Beleuchtungsmasten herstellenca. 28 Stk Bäume liefern und pflanzenPlus Beschilderung und Markierung
Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ergänzung zur Rubrik Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems *Der eingetragene Beginn des Vertrages stellt den Zeitpunkt dar, die der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zu erteilen. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszurichten, dass die Fertigstellung der Leistung (erfolgte Abnahme) am 01.09.2026 erfolgt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.Die Submissionsniederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich zugesandt. Dies bedingt eine Anmeldung auf der E-Vergabeplattform in diesem Verfahren.
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren 2023 bis August 2025 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.
- Qualifikationsnachweis des Verantwortlichen über die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen MVAS 99 / RSA 21- Zertifizierungsnachweis der Erfüllung der Anforderungen RAL GZ 961 Kanalbau AK 3
Gem. den Vergabe- und Vertragsunterlagen und Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)
Sicherheit für die Vertragserfüllung i.H.v. 5 % der Auftragsssumme und für Mängelansprüche i.H.v. 3 % der Abrechnungssumme nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und der VOB/B
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).