Beschaffung einer Teilbeladung nach Norm für ein HLF 20.
Die Bezugsquelle ist die DIN 14530 Teil 27 in der Ausgabe vom November 2011. Besondere Anforderungen werden im Leistungsverzeichnis gesondert beschrieben.
Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).