Die Stadt Bocholt beabsichtigt, ab dem 01.01.2026 für die Dauer von einem Jahr mit einjähriger Verlängerungsoption eine Dienstleistungskonzession mit einem oder mehrere Vertragspartner/n (Konzessionären) für die Insolvenzberatung abzuschließen.
Konzessionsgeber ist die Stadt Bocholt, Konzessionär der/die Vertragspartner.
Basis des Vertrags ist das Förderprogramm zur Verbraucherinsolvenzberatung (Schuldnerberatung nach § 305 InsO) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein Westfalen (MKJFGFI NRW) mit welchem die Personalkosten der anerkannten Beratungsstellen unterstützt werden.
Erklärtes Ziel der städtischen Förderung ist es, Wartezeiten für Insolvenzberatungen zu reduzieren.
Die Ausschreibung richtet sich nur an die von der Landesförderung bedachten anerkannten Stellen im Kreis Borken.
Bewerbungen zur Teilnahme am Verfahren bitte bis zum 23.09.2025 um 10.00 Uhr per Mail an rechtsreferat@bocholt.de. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Firmenvorstellung bei und erklären Sie, für welche Zeiträume die Landesförderung für den Kreis Borken in Anspruch genommen wurde.