Das 1977 fertiggestellte, architektonisch herausragende und unter Denkmalschutz stehende Rathaus mitKulturzentrum ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden.Das Gebäude entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Rathaus.
Gewerk Fördertechnik
- 1 Aufzug im Glas-/Metallschacht über 6 Haltestellen- 1 Aufzug im Glas-/Metallschacht über 3 Haltestellen- 1 Aufzug im Betonschacht über 6 Haltestellen- 1 Speiseaufzug mit zwei Haltestellen- 1 Hebebühne für Personen, mit Glaswände- 2 Scherenhubtische
Wartungsvertrag für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahme der Leistung
Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.Die Submissionsniederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich zugesandt. Dies bedingt eine Anmeldung auf der E-Vergabeplattform in diesem Verfahren.
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Gem. den Vergabe- und Vertragsunterlagen und Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)
Sicherheit für die Vertragserfüllung i.H.v. 5 % der Auftragsssumme und für Mängelansprüche i.H.v. 3 % der Abrechnungssumme nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und der VOB/B
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).