Austausch von zwei Wärmeerzeugern im Untergeschoss des Bauteils III der Bildungsstätte Mariengymnasium Bocholt.
Austausch von zwei Wärmeerzeugern im Untergeschoss des Bauteils III der Bildungsstätte Mariengymnasium Bocholt.Die Zuwegung zum Bauteil III kann über den Schulhof erfolgen. Die Einbringung der Wärmeerzeuger soll über dasTreppenhaus erfolgen und dann auf direktem Weg in die Heizzentrale 2. Das Schulgeschehen darf nicht beeinträchtigtwerden beim Kesseltausch.
Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).