Schulen der Stadt Bocholt: Schülerbeförderung
Schülerspezialverkehr zu Schulen und Schwimmbädern
Für die Lose gelten unterschiedliche Laufzeiten und in Teilen die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein Schuljahr.
Die einzelnen Einsatzbereiche liegen im Stadtgebiet Bocholt
Gem. § 58 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) Zuschlag und Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer: Für alle Lose gilt aufgrund der aktuellen Situation eine Preisgleitklausel Diesel.
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Option: Verlängerung des Vertrages für das darauf folgende Schuljahr