Objektgruppe 2:Los 1 und 2: Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. EinpflegeLos 3: Unterhaltreinigung Verwaltungsgebäude
Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. Einpflegesowie eines Verwaltungsgebäudes
Für den Angebotspreis werden maximal 50 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebotspreis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Da-zu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 50 multipliziert.
Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem höchsten Leistungsstunden der Reinigungskräfte 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 30 Punkte). Mit abnehmender Leistungsstundenzahl nehmen die Wertungspunkte linear ab.
Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte).Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird. Es ist das Qualitätssicherungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht).
Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte). Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im Vorfeld einer genauen Planung der Implementierungs- und Startphase für jede einzelne Liegenschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erfolgreicher Objektstart sichergestellt werden kann.Es ist das Implementierungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Vor allem der Einsatz von Maschinen wird seitens des Auftraggebers sehr begrüßt. Für den Auftraggeber ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die einzelnen Phasen, Zeiträume, Daten und die einzelnen Arbeitsschritte pro Liegenschaft benannt werden.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Unterhaltsreinigung der Gebäude der Objektgruppe 2 erfolgt dauerhaft.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das dieTeilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur aufdem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
Erklärung nach § 47 Vergabeverordnung (VgV), welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
3. Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren Mai 2023 bis Mai 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Unterhaltsreinigung) unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Los 1 und 2: Durchgeführte Unterhaltsreinigung an Schulgebäuden / Sporthallen mit einem Nettoauftragswert von 500.000 Euro netto pro Jahr für die Dauer von 2 Jahren Los 3: Durchgeführte Unterhaltsreinigung für ein Verwaltungsgebäude bzw. Bürogebäude mit einem Nettoauftragswert von 100.000 Euro netto pro Jahr für die Dauer von 2 Jahren
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).