Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Das Wettbewerbsverfahren wird nach den in § 75a Gemeindeordnung NRW benannten Grundsätzen durchgeführt.
Das Vergabeverfahren erfolgt ab einem geschätzten Auftragswert ab 25.000 Euro unterliegen öffentliche Aufträge in NRW dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG-NRW) vom 22.03.2018 (Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket I) und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beachtung von Mindestanforderungen der Tariftreue und Mindestentlohnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW gelten im Auftragsfall als vereinbart.