Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon
57 Geräte: 25 Drucker und 32 Multifunktionsgeräte / Vertragslaufzeit 70 Monate1 Gerät Sitzungsdienst / Vertragslaufzeit 60 Monate
Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
Der Preis war ein Zuschlagskriterium
System 10 %Software- und Bedienungskriterien 10 %Service 10 %Umwelt 10 %
Laufzeiten :
57 Geräte: 25 Drucker und 32 Multifunktionsgeräte --> Vertragslaufzeit 70 Monate1 Gerät Sitzungsdienst / --> Vertragslaufzeit 60 Monate
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt hauptsächlich bzw. ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (u.a. bzw. z. B. AGBs) Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in einem von den Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind.
Gewichtung: Preis 60 %
Qualität 40 %davon System 10 % Software- und Bedienungskriterien 10 % Service 10 %Umwelt 10 %
anhand der Anlage 2 Kriterien
- Das Preisblatt (Anlage 1) ist in elektronischer Form als ausgefüllte Tabelle im Excel Format zu beantworten. - Die Beurteilungskriterien (Anlage 2) sind in elektronischer Form als ausgefüllte Tabelle im Excel-Format zu beantworten.