Durch die neue Krankenhausplanung in NRW und dem dazugehörigen Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2024 sieht die Landesregierung einen deutlichen Versorgungsauftrag für die kardiologische Leistungserbringung in Brilon. Mittels Einzelförderung soll mittelfristig ein neues Gebäude mit Räumlichkeiten für Linksherzkathetermessplätze entstehen. Zur übergangswei-sen Sicherung der Leistungserbringung soll weiterhin ein Container mit einem Linksherzkathe-termessplatz betrieben werden.
Der mobile Linksherzkathetermessplatz (LHKM) muss auf dem Gelände des Krankenhauses, in unmittelbarer Nähe des Helikopterlandeplatzes mit räumlicher Anbindung an die Räumlich-keiten der ZNA aufgestellt werden. Das Krankenhaus hat in Eigenleistung und in Zusammen-arbeit mit einer Fachfirma bereits die Fundamente des Bodens sowie einen Vorraum an die Außenfassade des Krankenhauses gesetzt, an dem der mobile Linksherzkathetermessplatz angeschlossen werden muss. Das Krankenhaus möchte den mobilen LHKM-Container für eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten mieten. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung soll der Bewerber einen Miet-preis pro Woche angeben. Für die Kalkulation ist eine Laufzeit von 36 Monaten anzusetzen.Der An- und Abtransport wird vom Auftragnehmer gewährleistet. Hierzu darf der Auftrag-nehmer auch entsprechende Subunternehmen einbinden (Schwerlasttransportfirmen, Kran-firmen, etc.). Die Nachunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu nennen und die entspre-chende Eigenerklärungen sind beizufügen.
Der Vertrag kann nach Beendigung der Laufzeit von 36 Monaten zweimal jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit liegt demnach bei 60 Monate
Preis
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabeiist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zuschlagskriterium ist 100 % Preis
Der Auftrag wird schlussendlich durch das Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH, Am Schönschede 1, 59929 Brilon erteilt
Das Vergabeverfahren wird durch die Stadt Brilon; Zentrale Vergabestelle; Am Markt 1; 59929 Brilon abgewickelt. Rückfragen sind auch an die Vergabestelle der Stadt Brilon zu stellen.
Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.