Projektsteuerung Projekt "Hornsches Tor"
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.08.2025
14.08.2025 09:00 Uhr
25.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Detmolder Gesellschaft für Stadtentwicklung GmbH
t052319770
Marktplatz 5
32756
Detmold
Deutschland
DEA45
zentralevergabestelle@detmold.de
+49 52319770

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05766002002-03002-91
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05766002002-03002-91
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Projektsteuerungsleistungen auf der Grundlage des Leistungsbildes der Schriftenreihe der AHO Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (Stand 2020)

Die Detmolder Gesellschaft für Stadtentwicklung GmbH beabsichtigt auf dem Areal "Hornsches Tor" zwei Teilprojekte zu realisieren.
Teilprojekt 1 - Immobilienprojekt Innenstadt
Teilprojekt 2 - Tiefgarage und Parkhaus

Das Immobilienprojekt am Hornschen Tor in Detmold umfasst den Bau eines multifunktionalen Gebäudekomplexes auf einer Fläche von ca. 2.000 m2 in zentraler Innenstadtlage. Das Gebäude wird vier Geschosse umfassen und Einzelhandels-, Büro- und Gastronomieflächen bieten. Besondere Highlights sind flexible Einzelhandelsflächen, moderne Büro- und Praxisräume sowie ein öffentlich zugängliches Rooftop-Café. Ergänzt wird das Projekt durch ein angrenzendes Parkhaus und eine Tiefgarage mit insgesamt ca. 335 Stellplätzen.

Das Projekt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit durch energieeffiziente Bauweise, moderne Technologien und Dachbegrünung. Die Detmolder Gesellschaft für Stadtentwicklung GmbH setzt auf ein externes Projektmanagement, um eine termingerechte und kosteneffiziente Umsetzung sicherzustellen.

In diesem Verfahren wird die Projektsteuerung für die beiden zusammenhängenden Teilprojekte ausgeschrieben. Weitere Informationen zur Projekt- und Leistungsbeschreibung, sowie den Bewerbungs- und Zuschlagsbedingungen sind in den entsprechenden Unterlagen ausgeführt.

Maßgebende Mindestanforderungen, die vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen/einzureichen sind (Eignungskriterien):
1) § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 256.000 EUR gegeben ist.
2) § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 300.000 EUR
3) § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Engineering oder Science Bauingenieurwesen, Architektur, Projektmanagement oder Wirtschaftsingenieurwesen
4) § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung -Projektsteuerung Hochbauprojekte- vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 5,5 Mio. Euro netto Baukosten für Hochbauprojekte vorlegen, bei dem die Projektsteuerung durch den Bewerber ausgeführt wurde.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Detmold entwickelt mit der Detmolder Gesellschaft für Stadtentwicklung GmbH (DGS) im Zentrum der Innenstadt ein gemischt genutztes, städtebaulich prägendes Neubauprojekt unter dem Namen "Hornsches Tor". Das Vorhaben gliedert sich in mehrere Nutzungseinheiten auf insgesamt sechs Ebenen.

1. Projektstruktur - BGF nach Nutzungsebene:
- Untergeschoss (UG):
ca. 1.580?m2 BGF - Lager-, Technik- und Sozialflächen
- Erdgeschoss (EG):
ca. 1.640?m2 BGF - großflächiger Einzelhandel (Modehaus)
- Obergeschoss (1. OG):
ca. 1.960?m2 BGF - Einzelhandel (Verkaufsfläche Modehaus)
- Obergeschoss (2. OG):
ca. 1.600?m2 BGF - Büro- und/oder Praxisnutzungen
- Obergeschoss (3. OG) und Dachgeschoss:
ca. 400?m2 BGF - Rooftop-Café
ca. 980?m2 BGF - Wohneinheiten
Technikflächen (DG)

2. Parallelbauvorhaben - Parkhaus mit Tiefgarage:
- Parallel zur Hochbaumaßnahme errichtet die Stadt Detmold ein Parkhaus mit integrierter Tiefgarage in unmittelbarer Anbindung an das Gesamtprojekt.
- Gesamtstellplatzanzahl: ca. 335 Stellplätze
- Das Parkhaus dient der öffentlichen Nutzung sowie der Anbindung des Einzelhandels und der sonstigen Nutzungen im Objekt.
- Die Fertigstellung des Parkhauses hat zeitgleich mit der Hochbaumaßnahme zu erfolgen.

3. Technisch-funktionale Merkmale:
- Erschließung: Drei Treppenhäuser mit Anbindung an alle Ebenen, barrierefreie Erschließung über Personen- und Lastenaufzüge (Nutzung durch Einzelhandel vorbereitet).
- TGA/Medienversorgung:
Wärme, Wasser und Strom bis zu den jeweiligen Übergabepunkten bauseits, Verteilung pachtseitig.
Vorbereitung von Dachflächen für PV-Anlage (Einzelhandel); zusätzlich Ständerwerk für PV-Anlage auf dem Parkhaus vorgesehen.
- Klima-/Lüftungstechnik: Technisch anspruchsvolle Anlagenkonzeption, u.?a. Verdunstungskühlung; Rückkühler auf Dach oder an Brandwand, Schallschutz im UG vorgesehen.
- Brandschutz: Umsetzung eines übergeordneten Brandschutzkonzepts mit Sprinklerung, Fluchtwegführung, Brandabschnittstrennung.
- Schall-/Wärmeschutz: Umsetzung gemäß Wärmeschutznachweis, Schallschutzgutachten und aktuellen Genehmigungsauflagen.
- Ausbaustand Übergabe: Übergabe der Einzelhandelsflächen im veredelten Rohbau, inkl. Aufzugsanlage, Rohinstallationen, Fenster-/Türanlagen im Rohzustand, verlegereifer Estrich. Ausbau der Mietflächen erfolgt pachtseitig (TGA, Innenausbau, Licht, Rolltreppen etc.).

4. Schnittstellen und Mieteranforderungen:
Für den großflächigen Textileinzelhändler (Modehaus Klingemann) sind umfangreiche bauliche Schnittstellen definiert, u.a.:
- technische Infrastruktur (Anlieferung, Aufzüge, Strom, Lüftung, Wasser, Abwasser)
- Sichtbetonqualitäten und Leitwandsysteme
- Fensterflächen zur Wareninszenierung
- Platzbedarf für Rückkühler und TGA im Dachbereich
- vorgesehene PV-Anlage (ca. 200?kWp, ca. 1.300?m2)
- Nachtkühlungsfenster mit Automatik
- Anbindung an Parkhaus (inkl. Werbeanlagen und Schaufenstererschließung)

5. Projektstand und Terminziele:
- Planungsstand: fortgeschrittene Ausführungs- und Mieterdetailabstimmung (Stand: 06/2025)
- Übergabe veredelte Mietflächen Einzelhandel: 1. Quartal 2028
- Ausbauzeit Mietbereich (pachtseitig): ca. 6 Monate
- Eröffnung Einzelhandelsflächen: geplant August/September 2028
- Fertigstellung Parkhaus/Tiefgarage: zeitgleich mit Hochbau, spätestens 1. Quartal 2028

6. Planunterlagen:
Die beigefügten Planunterlagen bieten einen ersten Überblick über das Gesamtprojekt einschließlich Hochbau, Mietflächennutzung und Parkhaus.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
31.10.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Detmold
Deutschland
DEA45

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Unterlagen die Eignungskriterien erfüllen, werden dazu aufgefordert ein Erstangebot abzugeben.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird gem. § 51 VgV begrenzt (Mindestzahl 3 Bewerber; Höchstzahl 10 Bewerber). Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber, nach Prüfung des Teilnahmeantrages größer ist als 10, entscheidet das Los, d.h. aus allen geeigneten Bewerbern werden 10 Bewerber ausgelost, die zur Abgabe des Erstangebots aufgefordert werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CYT075VP4X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.

Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- §§ 299a und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

- das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 256.000 EUR gegeben ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 300.000 EUR

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Engineering oder Science Bauingenieurwesen, Architektur, Projektmanagement oder Wirtschaftsingenieurwesen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung -Projektsteuerung Hochbauprojekte- vergleichbar sind. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 5,5 Mio. Euro netto Baukosten für Hochbauprojekte vorlegen, bei dem die Projektsteuerung durch den Bewerber ausgeführt wurde.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Unterlagen die Eignungskriterien erfüllen, werden dazu aufgefordert ein Erstangebot abzugeben.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird gem. § 51 VgV begrenzt (Mindestzahl 3 Bewerber; Höchstzahl 10 Bewerber). Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber, nach Prüfung des Teilnahmeantrages größer ist als 10, entscheidet das Los, d.h. aus allen geeigneten Bewerbern werden 10 Bewerber ausgelost, die zur Abgabe des Erstangebots aufgefordert werden.

Als Meilenstein ist der Teileinzug des Mieters im EG / 1. OG zum 1. Quartal 2028 festgelegt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung