Teil a) einfaches Infrastrukturgebäude/E-Ladesäulen/Photovoltaikanlage/Trafostation
1. Aufgabenbeschreibung
I. Einfache Infrastrukturgebäude (Toilettenanlage mit Aufenthaltsraum)
Beheizung:
- Das Gebäude wird an das örtliche Fernwärmenetz angeschlossen.
- Die Heizflächen sind entsprechend einer durchzuführenden Heizlastberechnung auszulegen.
- Die Beheizung soll mittels statischer Heizflächen in solider Bauform, der geplanten Nutzung des Gebäudes entsprechender Güte, erfolgen.
Sanitär:
- Standardinstallation mit Standardobjekten.
- Warmwasser: Dezentrale Versorgung der Verbrauchstellen mit Warmwasser mittels elektrisch betriebener Durchlauferhitzer.
Elektro:
- Hausverteilung mit Schrank sowie allen notwendigen Sicherheitselementen.
- Beleuchtung: Standardgrundinstallation der Beleuchtung in LED-Technik sowie Grundinstallation mit Steckdosen und USB-Lademöglichkeit.
II. E-Ladesäulen
Auf dem Mobilpunkt sind 8 Stellplätze mit E-Ladesäulen vorzusehen.
III. Photovoltaikanlage
- Die Anlage soll über Pkw-Stellplätzen hergestellt werden und ist auf einer Tragkonstruktion aufzubringen. Unter der Tragkonstruktion ist Beleuchtung vorzusehen. Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 mit der Einhaltung des BNatSchG 2022 sowie die Einhaltung der Vorgaben aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum B-Plan.
- Für die technische Ausrüstung ist ein eine Trafostation als Kompaktstation zu planen.
Teil b) Straßenbeleuchtung
2. Aufgabenbeschreibung
I. Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 mit der Einhaltung des BNatSchG 2022 sowie die Einhaltung der Vorgaben aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum B-Plan. Dabei geht es primär um die Bereiche der Friedrich-Ebert-Straße, den Mobilpunkt und die nicht überdachten Bereiche des Parkplatzes. Die Planung bezieht sich auf die Leuchte und das Tragsystem und die Planung der elektrischen Leistung.
II. Bestimmung der lichttechnischen Anforderungen
i. Es ist eine adaptive Auslegung der Beleuchtung aufgrund unterschiedlicher Witterungszustände und Verkehrsaufkommen im Straßenverlauf "Friedrich-Ebert-Straße" einzuplanen.
ii. Friedrich-Ebert-Straße
- Hauptverkehrsstraße innerorts max. zulässige Geschwindigkeit 50 km/h
- Verkehrsaufkommen ca. 12.000 - 13.000 Kfz/24h
- Verkehrsarten: Fuß-, Rad-, Bus- und motorisierter Individualverkehr
- Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer an zwei Bereichen vorgesehen
III. Allgemeiner Standard der Straßenbeleuchtung Stadt Detmold
i. Auswahl Tragsystem
- Aufsatzmast Lichtpunkthöhe 8,0 m
- Auslegermast Lichtpunkthöhe 8,5 m mit Ausleger 2,5m und 5° Neigungswinkel
- Tragsysteme werden an der Grundstücksgrenze aufgestellt
ii. Auswahl Leuchten
- Leuchten mit D4i-Zertifizierung
- Zhaga-Sockel 18 Ed 2.0 muss oben und unten angebracht sein
- Incl. Hausseitige Abschirmung
- Farbtemperatur 3000k
- LED-Bestromung max. 700mA
- Wartungsfaktor 0,85
Vom Auftraggeber empfohlene anzusetzende Honorarzone: II
Vorläufig geschätzte anrechenbare Kosten: ca. 602.000,00 EUR netto (ca. 716.380,00) EUR brutto)
Einzureichende Unterlagen (Eignungskriterien):
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (hier Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) vergleichbar sind.
- Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 150.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Straßenbeleuchtungsanlagen erbracht haben.
- Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt im Bereich der Planung und des Baus einer digitalen Infrastruktur (Bsp. adaptive Beleuchtung) erbracht haben.
Die Referenzen sind mit dem Angebot für die o.g. Punkte mit abzugeben.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Lichtplaner Außenbeleuchtung, Dipl.-Ing. Elektrotechnik / Master of Engineering/ Bachelor of Engineering/ Meister im Elektrohandwerk/ staatl. gepr. Elektrotechniker
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: CAD-spezifische Software für die Planung, Software für die lichttechnische Berechnung und Planung der Außenbeleuchtung nach DIN EN 13201 und für die Visualisierung der geplanten Beleuchtungsanlage