Rahmenvereinbarungfür den Dienstleistungsauftrag zur Mittagsverpflegung"Warm & Hold" in sechs Kindertageseinrichtungen (Kita) der Stadt Detmold ab dem 01.08.2026
Die Laufzeit des Vertrages ist vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Die Stadt Detmold behält sich vor, den Vertrag bis zu dreimal für jeweils ein Jahr zu verlängern, sofern die Leistung zufriedenstellend ist. Die Verlängerungsoptionen greifen jeweils automatisch, wenn nicht spätesten 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber der Verlängerung schriftlich widersprochen wird.Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleiben-den Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergeb-nisses bis Platz 5 anzutragen.
Stichtag 01.12.2025Am Mittagessen nahmen zum Stichtag in allen sechs städtischen Kitas ca. 360 Kin-der teil.Rolli-Raupe: 61 Kinder Brokhausen: 25 KinderJerxen-Orbke: 82 KinderMosebeck: 29 KinderHiddeser Berg: 94 KinderSiegfriedstr.: 74 KinderDie Kinderzahlen können im Laufe des Kita-Jahres geringfügig variieren. Somit besteht seitens der Stadt Detmold keine genaue Abnahmeverpflichtung.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Menge von 450 Kindern pro Jahr überschritten wird.
Pro Woche sind 5 Verpflegungstage vorgesehen. Im Kindergartenjahr muss für ca. 230 Tage (Anzahl kann jedes Jahr variieren) die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Schließungszeiten und der Feiertage erfolgt keine Verpflegung.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den vergabeunterlagen.
Die Stadt Detmold behält sich vor, den Vertrag bis zu dreimal für jeweils ein Jahr zu verlängern, sofern die Leistung zufriedenstellend ist. Die Verlängerungsoptionen greifen jeweils automatisch, wenn nicht spätesten 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber der Verlängerung schriftlich widersprochen wird.
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Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
ACHTUNG:Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
Nachweis Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Qualitätssicherungs- beziehungsweise Hygienekonzept nach HACCP (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- Hygiene laut aktuellen gesetzlichen Vorgaben laut Verordnung (EG) 852/2004 und Infektionsschutzgesetz (IfsG) - ein betriebliches Qualitätssicherungs- beziehungsweise Hygienekonzept nach HACCP ist einzureichen - Berufshaftpflichtversicherung mit Sach- und Personenschaden - Nachweis zur Entsorgung von Küchen- und Speiseresten durch einen Fachbetrieb; Zulassung nach VO (EG) Nr. 1774/2005 (EG-Verordnung tierische Nebenprodukte) oder über eine Registrierung nach Tier NebV (Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsverordnung) - Einhaltung der Warmhaltezeiten von max. 3 Stunden auf mindestens 65°C