Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone - Lange Straße 2.BA und 3.BA
Gegenstand der AusschreibungDie Stadt Detmold beabsichtigt die Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone in Detmold, ausgehend von der Hornsche Straße bis zur Straße Rosental, in 3 Bauabschnitten. Neben der vollständigen Erneuerung und Umgestaltung der Oberflächen und des Straßenunterbaus sollen in allen drei Bauabschnitten auch die vorhandenen Regenwasser- und Mischwasserkanäle einschließlich der Hausanschlussleitungen erneuert werden. Die Erneuerung der Anlagen im 1. Bauschnitt (Mitte) wurden in den Jahren 2023 / 2024 ausgeführt. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Maßnahmen zur Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone im 2. und 3. Bauabschnitt im Innenstadtbereich der Stadt Detmold, im Kreis Lippe, im Land Nordrhein-Westfalen. Folgende Bauabschnitte sind beschrieben:- 2. Bauabschnitt (2. BA) - Nord - Schlossplatz; zwischen Karlstraße und Marktplatz- 3. Bauabschnitt (3. BA) - Süd - Hornsches Tor zwischen Exterstraße und Hornsche Straße
- ca. 110 m MW-Kanal Stz DN 800 bis 4,5 m Sohltiefe - ca. 115 m MW-Kanal Stz DN 400 bis 4,5 m Sohltiefe - ca. 30 m MW-Kanal Stz DN 200-300 bis 4,5 m Sohltiefe - ca. 110 m RW-Kanal B DN 700 bis 2,5 m Sohltiefe - ca. 120 m RW-Kanal B DN300 / DN 400 bis 2,5 m Sohltiefe - ca. 8 Schächte für MW oder RW - ca. 650 m Anschlussleitung DN 150 PP bis 4,5 m Sohltiefe - ca. 160 m Anschlussleitung für Abläufe DN 150 PP bis 2,5 m Sohltiefe - ca. 3.500 m2 Pflaster arbeiten - ca. 250 m Kastenrinne NW200 - 10 Bäume und Baumstandorte pflanzen / herstellen - diverse Ausstattungen (Bänke, Mülleimer) - ca. 2.000 m Leerrohre DN110 bis DN125 - ca. 700 m Versorgungsgraben bis 1,5 m Tiefe - 200 m Fernwärmeleitung einbauen
Preis
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
ACHTUNG:Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.