Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte (HLSK), Leistungen ELT §§ 53 ff. HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1-9
Parkhaus: Mit dem Mobilität-Punkt Lustgarten entsteht unter anderem ein Parkhaus auf einer Fläche von 13.657 m2 BGF (oberirdisch und unterirdisch) mit 345 Pkw-Stellplätzen und 182 Fahrradstellplätzen. Das Tragwerk des neuen Parkhauses besteht aus Betondecken, die Lasten werden über Stahlträger in Stahlstützen geleitet. Die Fassade des Parkhauses besteht aus Holzlamellen mit graduierendem Verlauf von unten nach oben. Das Dach wird als Gründach mit Retentionsflächen und evtl. PV-Modulen ausgeführt. Zwei Pavillons: Die zwei Pavillons sind eingeschossig geplant, mit einer Bodenplatte, in Stahlbeton-Skelett-Bauweise mit auskragenden Dächern und äußerer Umschließung als großflächige Pfosten-Riegel-Glas-Konstruktion. Freianlagen: Mit dem Neubau des Mobilität-Punkt Lustgarten wird außerdem der Freiraum neu gestaltet und in dessen Zuge die Werre renaturiert. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 8.980 m2
Für dieses Bauprojekt sollen gegenständlich Planungsleistungen gem. HOAI 2021 vergeben werden.Die Planungsleistung umfasst die Technische Ausrüstung nach §§ 55 bis 56 HOAI und Anlage 15 zur HOAI.Zu planende Leistungen: Parkhaus, Pavillions (Café, Fahrradstation), Freianlagen.
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Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
ACHTUNG:Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.