Schlüsselfertiger Neubau eines Gebäudes mit gehobenen Büro-, Gastronomie-, Wohn- und Gewerbeflächen in Detmold als Totalunternehmerleistung
Der Auftraggeber beabsichtigt am südlichen Eingang zur Detmolder Fußgängerzone (Lange Straße) den Neubau eines Stadtquartiers mit Mischnutzung, dessen Eckgebäude durch die zentrale Lage an einer viel befahrenen Straße eine repräsentative Funktion erfüllt. Dieses Eckgebäude, welches auf einem ca. 2.215 qm großen Grundstück errichtet werden soll, ist eins von drei Teilen einer ca. 10.000 qm großen Brachfläche, auf der von 2019 bis 2024 die ehemalige "Galerie Hornsches Tor" inklusive Nachbargebäude, Parkhaus und Verwaltungsgebäuden abgerissen wurde. Seitdem wird die mit Recyclingschotter aufgefüllte Baugrube als von der Hornsches Straße zugängliche Parkfläche für aktuell insgesamt 150 PKW genutzt.Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung des Bauvorhabens einschließlich aller hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen (insb. der Genehmigungs- und Ausführungsplanung).
Preis
Qualität der Bieter-Baubeschreibung, Nachhaltigkeitskonzept, Baustellen-Logistikkonzept, Schlüssigkeit des Konzeptterminplans
Übergabe d. Einzelhandels Mietfläche im, in der Anlage N002 beschriebenen baulichen Zustand, bis zum 31.03.2028
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
ACHTUNG:Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Teilnahmeanträge bzw. die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.