5 Jahre Gewährleistung für die Türen
Sicherheitsleistungen -%, Verjährungsfrist Mängelansprüche 5 Jahre
Vertragsstrafen Überschreitung Fertigstellungs- / Einzelfrist 0,2% der
Abrechnungssumme, begrenzt auf max. 5% der Abrechnungssumme
(siehe BVB, Pkt.4. Vertragsstrafen (§11 VOB/B)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz
von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die
vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung
zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt
den Vergabeunterlagen bei.